Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 445)
- Language
- German
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Drechsler (Plum. Schloß Reg. Mat. 22 pol. Fas. 36, 133; Mat. 136 pol. Fas. 22; Mat. 22 pol. Fas. 129). 83) Plum. Schloß Reg. Mat. 22 pol. Fas. 33. e4) Z. B. ließ sich ein christlicher Geselle, dessen Mutter als Meisterswitwe das Gewerbe mit Tafelschneidern fortführte, bei der Plumenauer Landzunft als Landmeister inkorporieren, nachdem er 17 Jahre auf eine Meisterstelle in Proßnitz vergeblich gewartet hatte (Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1820; Proß. StA.) •*) Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1825 (Proß. St. A.) M) Plum. Schloß Reg. Mat 41 Fas. 84. t7) Der jüdische Schneidermeister Isaak Glos sandte eine Jüdin (seine Braut) mit 5 „Frauenleibln" und einer „Männerweste" in die Stadthäuser, um die Kleidungsstücke gegen ein Darlehen zu verpfänden, da er Geld benötigte. Während eine Köchin die Leibin eben probierte, erschien ein Sohn des Schneiderzunft-Vorstehers, konfiszierte sie und deponierte sie bei Gericht. Der Magistrat verfügte aber die Rückgabe, da der Tatbestand des heimlichen Hausierens nicht gegeben war. (Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1803; Proß. St A.) es) Diese wichtige und für die Gewerbegesetzgebung Österreichs im ersten Viertel des 19. Jahrhunderts nur allzu charakteristische Verordnung lautet wörtlich: „Bis jetzt haben die bürgerlichen und befugten Schneider das Recht, die Verfertigung neuer Kleidungsstücke gewerbsmäßig zu betreiben; woraus von selbst folget: daß auch nur berechtigte Schneider neu verfertigte Kleider veräußern dürfen, da derjenige, der nicht einmal berechtigt ist, eine Arbeit auf Bestellung zu machen, noch weniger berechtigt seyn kann, diese Arbeit auf Spekulation zu verfertigen und sie dann in einem förmlichen Verlage zum Verkaufe auszubiethen". Hofkanzlei-Verordnung vom 17. April 1817; vgl. Barth-Barthen* heim, a. a. 0. III. S. 199 f. Nro. 779. 6e) Plum. Schloß Reg. Mat. 41 Fas. 83. 70) Plum. Schloß Reg. Mat. 41 pol. Fas. 27. 71) Ebenda, Mat 22 pol. Fas. 128. 72) Diesen Sachverhalt bestätigen Familienbriefe der Zeit (im Privatbesitz des Verfassers); so heißt es in einem solchen Schreiben, das an einen damaligen Proßnitzer jüdischen Kleiderhändler und nachmaligen großen Kleiderfabrikanten kurz nach Erteilung des Meisterbriefes von demjenigen Pluimenauer Schneider, der das Meisterstück für seinen damals 37jährigen „Lehrling" und „Gesellen" gearbeitet hatte, gerichtet wurde: „Ich erinere Sie auf die alten Sachen welche wir noch von Ihrer Lehre mit einander gehabt haben. Ich ersuche Sie daher, daß Sie sich mit mir ausgleichen, daß ist für die Lehre und für mein Bestreben und für den Meisterstück, welchen ichfürSiegearbeitethabe, natürlich 50 fl. darauf habe ioh 15 fl. erhalten verbleibt Rest 35 fl., dann verlange ich u$w." 7*) Reg.; Handel u. Gewerbe v. 1808 (Proß. St A.) 74) Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1825 (Proß. St. A.). 75) Ebenda, 1809. 76) Scari, a. a. O. I. S. 146 § 87. 77) Registratur: Juden v. 1820 (Proß. St. A.). 78) Reg.: Handel u. Gewerbe v. 1820 (Proß. St. A.). 79) Ebenda, 1834 (Proß. St A.). 8°) Ebenda, 1831 (Proß. St. A.). 81) Plum. Schloß. Reg. Mat 41 Fas. 84. 82) Plum. Schloß Reg. Mat 22 pol. Fas. 50. M) Barth-Barthenheim, a. a. O. IV. S. 504 f. vgl. auch Bernardt, a. a. O. S. 416 f. *•) Plum. Schloß Reg. Mat. 23 pol. Fas. 7. **) Plum. Schloß Reg. Mat. 41 pol. Fas. 27 *) Plum. Schloß. Reg. Mat 22 pol. Fas. 128, 136. 87) Haas, Die Eigentumsverhältnisse der Juden an unbeweglichem Besitz S. 10 f. M) Decret No. 1806. „Ich nehme keinen Anstand den Proßnitzer israelitischen Gewerbegenossen über ihr Einschreiten vom 8. November v. J. die Bewilligung xur Errichtung einer eigenen Zunft gegen Beobachtung der diesfalls bestehenden Vorschriften mit dem Beisatze zu ertheilen, daß sich die neue Zunft der etwa eintretenden neuen Regulirung des Gewerbswesens zu fügen haben würde. 441