Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 436)
- Language
- German
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14) So in den Jahren 1707 und 1716; vgl. Kühndel, Z dejin prost, obchodu, S. 27. 15) Bis zum Jahre 1764, in welchem Zeitpunkte die benützten Aufzeichnungen abbrechen, waren beinahe alljährlich 15 Proßnitzer Juden, manchmal in Begleitung eines Dieners, auf den Leipziger Messen; vgl. Freudenthal, Leipziger Meßgäste, S. 197. lö) Hanke v. Hankenstein, Bibliothek d. mährschen Staatskunde L, S. 177. t7) Sebänek-Mayer-Balbinder, Listy z dejin brnenskeho obchodu, S. 66. 1S) Vgl. Pfibram, Geschichte d. österr. Gewerbepolitik L, S. 7. 19) Plum. Schloß Reg. Mat. 21 pol. Fas. 1. 20) Im Original abgedruckt in „General-Zunffts-Artikulen für die Zunfften deren Königl. Böheimbischen Erb-Landen de Anno 1739", S. A-E. 21) Die Zahl der zünftigen Schneidermeister, die nach dem Dreißigjährigen Kriege ungefähr nur 10 betrug, stieg seither wieder langsam an; 1713 waren es schon 18. 1723 : 20 und 1727 : 22 (Registra cechu krejcovskeho v. 1529). (Proß. St. A.) 22) Ebenda. 23) Mähr. L. A. Brünn (alte Statthaltereireg. K 113). 2<) Aufgedingbuch der Schneiderzunft von 1736 (Proß. St. A. D I. 2). 25) Art. 13, S. D. 2 f. der „General-Zunffts-Artikulen" usw. 26) Pfibram, a. a. 0. L, S. 9 f. 27) Tribunals-Dekret v. 1740; vgl. d'Elvert, Chronologisches Verzeichniß gesetzlicher Anordnungen von 1740—1751 (Schriften d. hist. stat. Sect. Bd. XXV.) S. 230. 2P) Pfibram, a. a. O. I., S. 12. 2Ö) Barth-Barthenheim, Vollständige Sammlung aller Verordnungen u. Generalien f. sämmtliche Zünfte, I., S. 66. 30) St. A. Proßnitz, Urkundensammlung M m 9; wenig gekürzt abgedruckt in Heilig, Zur Entstehung d. Proß. Konfektionsind., S. 9—11. 31) Registra cechu krejcovskeho v. 1529 (Proß. St. A.). 32) Kopetz, ANgem. östreichische Gewerbs-Gesetzkunde L, S. 432. M) Ebenda, S. 98 § 75. 3") Als Pfuscher oder Störer werden im 18. Jahrh. alle diejenigen bezeichnet, die ein zünftiges oder unzünftiges Gewerbe betreiben, ohne eine Befugnis zum Gewerbebetrieb zu besitzen. Aber es wurde noch ein feinerer Unterschied zwischen Pfuschern und Störern gemacht. Erstere waren solche, die das von ihnen ausgeübte Gewerbe nicht erlernt hatten, während letztere wohl eine ordnungsgemäße Ausbildung genossen, aber zum selbständigen Betriebe entweder nicht berechtigt waren oder die Grenzen ihrer Berechtigung überschritten. Vgl. Kopetz, a. a. O., L, S. 431, § 248. 85) Justi, Die Grundfeste zu der Macht u. Glückseligkeiten d. Staaten L, S. 498 § 563 führt aus: „Viele arme Leuthe sind nicht im StandeJ die theure Arbeit eines ordentlichen Meisters zu bezahlen. Wir wollen nur die Schneiderarbeit zum Beispiel nehmen. Wenn der Bauer, oder der Tagelöhner in Städten, seine schlechte Kleidung allemal bey einem ordentlichen Stadtmeister verfertigen lassen solte; so würde er das Macherlohn schwehrlich bestreiten können, und vielleicht seine schlechte Hülle lange Zeit entraten müssen. Allein, er wendet sich zu einem Winkelschneider, der ihm seine Arbeit um die Hälfte, und wohl gar um zwey Drittel, wohlfeiler verfertiget. Eben so giebt es zuweilen so genannte Pfuscher, die in dieser, oder jener besonderen Arbeit eine viel größere Geschicklichkeit haben, als ein ordentlicher Meister." 36) Handwerks-Patent v. 1731 in General-Zunffts-Artikulen etc., S. C. 2 f. 37) Ebenda, S. C 3 f. 38) Barth-Barthenheim, a. a. 0. I, S. 124; vgl. auch Kopetz, a. a. 0. I., S. 433, § 249. 30) Ebenda, S. 436 f., §§ 250/51. 40) Barth-Barthenheim, a. a. 0. L, S. 124 f. u. 128. 41) Ebenda, S. 128. 42) Ebenda, III. S. 194. *3) Ebenda, I. S. 66—74. **) Alte Zunftregistratur (Proß. St. A.). 1776 sagt ein Neophit, der als Jude die Schneiderei ausgeübt hat und sie nun zunftmäßig betreiben wollte, als ihm die Schneiderzunft die Aufnahme unter Hinweis auf die besetzten Stellen versagt: 432