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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 255

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 255)
Language
German
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IRI
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den Zeugen David Tamerl und Moische Katz Taussig unterschrieben ist. 144 Gulden sind schon bezahlt. Herschel fordert nun die restlichen 16 Gulden. Abraham bittet um einen sechswöchigen Termin, da er selbst nicht Schuldner sei, sondern den Schein als Erbe bekommen habe. Das Gericht erkennt: Da die Urkunde in Ordnung befunden und von keiner Seite Einspruch erhoben wurde, so wurde dem Abraham der erste Rozkaz erteilt, die restlichen 16 Gulden innerhalb 14 Tagen zu bezahlen. 104 Kopel Schochet legt einen Heiratskontrakt vor, der Dienstag, den 3. Kislew 5440 zwischen ihm und der Chaje, der Witwe des Selig Kaiman Katzew, wegen seiner Tochter und seines Schwiegersohnes David geschlossen wurde. Die Urkunde ist von den Parteien und den Zeugen Chajim Iserl und Leib Schames unterzeichnet. Kraft dieses Vertrages fordert Kopel die Hälfte der Mitgift zurück, die er seiner Tochter gegeben hat, da das Ehepaar im ersten Jahre der Ehe gestorben ist. Chaje stellt zwei Fragen an Kopel: 1. Ob er die im Vertrage bezeichneten Kleider zurückbekommen habe. 2. Ob er tatsächlich die versprochene Mitgift in barem Gelde gegeben habe. Kopel erklärt vor dem Gerichte: Die Kleider habe er zurückbekommen, das Geld aber habe er nicht direkt seinem Schwiegersohn gegeben, sondern dessen Gläubigern. Sonst hätten diese ihm sein Geschäft weggenommen. Chaje bittet nun das Gericht, es möge zur Kenntnis nehmen, daß Kopel selbst zugibt, daß er seiner Tochter kein« Mitgift, sondern nur die Schulden seines Schwiegersohnes bezahlt hat. Sie ersucht das Gericht, die Klage abzuweisen. Das Gericht hat erwogen, daß Kopel die Kleider zurückbekommen hat, ferner daß er keine Mitgift gegeben hat, folglich muß die Witwe Chaje nichts bezahlen. Wenn Kopel beweist, daß er die Schulden seines Schwiegersohnes bezahlt hat, so kann er dessen Bude am Tandelmarkt für sich behalten. 105 Simon Hern klagt seine Tante Esterl, die Frau des Leib Schames, um 9 Gulden, die er ihr in Lieferung von diversen Waren geborgt habe. Esterl verlangt eine schriftliche Klage und weigert sich, vor diesem Gerichte gehört zu werden. Simon fordert einen Eid. Es wird beschlossen, Simon soll seine Forderung schriftlich einbringen. 250

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