Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 248)
- Language
- German
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81 Donnerstag, den 26. Nissan 5443. Es erscheint Itzchok Sobotka und Moische Abraham Vorel. Itzchok bringt vor: seine Frau habe dem Moische goldene und silberne Knöpfe im Betrage von 6 Gulden 50 kr. geborgt, und verlangt nun die Bezahlung. Moische fordert eine schriftliche Klage, entschließt sich aber dennoch, mündlich zu beantworten und erklärt, er hätte sich nur Waren im Betrage von 3 fl. 25 kr. entliehen. Beschluß: die 3 fl. 25 kr. soll der Moische innerhalb 24 Stunden dem Itzchok bezahlen, für die Kestforderung soll der Itzchok im Laufe der nächsten 14 Tage schwören. 82 Es wird ein Vergleich geschlossen zwischen Johann Bimiskorn und Samuel Rybnqv. Samuel soll dem Johann für eine gelieferte Kuh 15 f 1. bezahlen, und zwar 6 fL sogleich und den Rest von 9 fl. innerhalb von 2 Monaten (jeden Monat 4 fl. 50 kr.). Für diese 9 fl. muß er auch eine Bürgschaft stellen. Für den Fall, daß Samuel den Vergleich nicht einhält, so muß er seine Schuld sogleich ganz bezahlen. 83 Sonntag, den 29. Nissan 5443. Es erscheinen die Brüder Jerichom und Jakob Teplitz und Anschel Merori. Die Brüder erzählen, wie ein Offizier in ihr Geschäft, das allen dreien gehört, kam, und daselbst viel Ware kaufte. Anschel nahm aber die ganze Einnahme für sich in Anspruch. Die Brüder verlangen ihren Anteil. Anschel verlangt eine schriftliche Klage. Die Brüder Jerichom werden aufgefordert, ihre Ansprüche zu beweisen. 84 Es erscheinen Gabriel Liles und Abraham Greger. Gabriel bringt vor: Am 22. Adar wurde dem Abraham ein Eid auferlegt, den er innerhalb 14 Tagen ablegen sollte. Da er diese Frist nicht eingehalten hat, so verlangt er die Bezahlung der strittigen Schuld. Abraham erklärte, er will statt des Eides Zeugen bringen. Das Gericht erkennt: da sich Abraham zum Eide nicht gemeldet hat, so soll er innerhalb von 14 Tagen die schuldigen 7 Gulden und Auslagen bezahlen. * 243