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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 247

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 247)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1253-2645596
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Diese Schuldurkunde wird ihm zurückgestellt unter der Bedingung, daß er bis zum 1. Ijar 6 fl. und jeden folgenden Monat 1 fl. bis zur völligen Schuldtilgung erlegen soll. 78 Montag, den 23. Nissan 5443. Es erscheint Leiser Salomon Bachur und Israel Buschnim. Leiser verlangt von Israel eine Belohnung für Vermittlung von Silberwaren, die er verkauft hat, und zwar von jedem Gulden Verkaufswert 2 Kreutzer Provision. Israel erwidert, nicht Leiser wäre sein Vermittler gewesen, sondern die Keile Tauber, die ihn zur Herrschaft geführt habe. Leiser hätte ihm bei jedem Lot Silber noch «inen Schaden von 3 Kreutzer verursacht, in Summe 5 Gulden. Es wird beschlossen: Israel soll innerhalb 24 Stunden von jedem verkauften Lot Silber einen Kreutzer hinterlegen. Leiser soll beweisen, daß ihm Israel die verlangte Provision versprochen hat, und Israel soll beweisen, daß ihm Leiser Schaden zugefügt hat, dann wird erkannt werden, was Hecht ist. 79 Mittwoch, den 25. Nissan 5443. Moische Karpeles klagt den Eisik Hock, Abraham Elbogen und Wolf Eidlitz auf ein Vermittlungshonorar. Moische hatte sich für die ausgeführten Personen beim Primator der Altstadt und bei anderen Behörden bemüht, ihnen einen Reisepaß nach Leipzig und zurück zu besorgen. Er legt eine Aufstellung seiner Auslagen vor und erklärt, daß er die von den angeführten Personen für ihn in Postelberg hinterlegten 15 fl. behoben hat. Eisik sagt aus, daß die Angaben des Moische auf Wahrheit beruhen und alles mit ihrem Willen geschehen ist. Die anderen verlangen eine schriftliche Klage. Es wird erkannt: Moische darf die in Postelberg erhobenen 15 fl. behalten, soll aber für die restliche Forderung eine schriftliche Klage einbringen. 80 Dem Selig Schuster wird der 2. Rozkaz (Aufforderung) auferlegt und er wird verurteilt, der Malka Freund innerhalb 3 Tagen die schuldigen 50 Gulden zu bezahlen. 242

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