Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 237)
- Language
- German
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Lisel erklärt, daß über diese Angelegenheit bereits ein Beschluß der Gemeinde (Jud-en-Elteste) vorliegt und bittet, diesen Fall durch die Gemeinde erledigen zu lassen. Es wird beschlossen, innerhalb 8 Tagen soll Lisel den Beweis erbringen, daß ein Gemeindebeschluß schon gefällt wurde. 46 Mittwoch, den 29. Tewes 5443. Es erscheint Selig Hock und Eisik Glogau. Selig verlangt von Eisik einen Samtmantel, Frauenkleider und 2 Hemden aus Wolle, die er als Pfand für ein Darlehen von 10 Gulden gegeben hat. Nun zahlt er die 10 Gulden und verlangt seine Pfänder zurück. Eisik erklärt, daß der Mantel noch in seinem Besitz ist. ob er die anderen Pfänder noch besitze, müsse er erst nachsehen. Es wird beschlossen, Selig soll die 10 Gulden und Eisik die bei ihm vorhandenen Pfänder bei Gericht hinterlegen, dann soll erkannt werden. 47 Donnerstag, den 1. Schewat 5443. Klage Sanvel Hock gegen Leib Abraham Sekeles. Sanvel hatte für seinen Schwiegervater Jakob Minz 95 Gulden dem Karel Lampel zahlen müssen. Nun hat aber Leib den Jakob Minz beerbt, und zwar Betten, eine Lampe und ein« Pfanne, ferner wohnt er auch im Hause des Jakob. Das Gericht möge daher erkennen, daß Leib einen Teil der angeführten Schuld bezahlen möge. Leib erwidert, er habe keinerlei Erbschaft bekommen. Das Teilhaus habe ihm sein Vater noch bei Lebzeiten geschenkt. Die Pfanne und die Lampe habe sein Schwiegervater Jakob bei ihm für ein Darlehen von drei Gulden versetzt. Es wurde, beschlossen: Sanvel soll die Beweise erbringen und schwören, daß er von seinem Schwiegervater nichts geerbt habe und auch nichts genommen habe. Sanvel ist damit einverstanden, verlangt aber, daß die Erklärung schriftlich abgefaßt und dann beschworen werde. 48 Es erscheint Oscher Jampeles und Wolf, der Sohn des Josef Ischmoel. Oscher bringt vor, er hätte dem Wolf vergangenen Freitag zwischen 2—3 Uhr nachmittags in der Brentegasse fünf Gulden gegeben, damit er Kleider kaufe. Er verlange nun, daß d-er Wolf ihm die 5 Gulden und die Gewinnanteile zurückgebe. 232