Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 229)
- Language
- German
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vom Dienstag", den 20. Siwan 5439 ausgestellt und von den Zeugen Salomon Sofer und Samuel Schames, die Gemeinde-Elteste waren, unterschrieben ist, bezahlt werde, weil Hersehl von seinem Vater und sein Vater von seinem Großvater geerbt hätte. Dieser Großvater wäre dem Samuel Sofer 30 Gulden schuldig gewesen. Hersehl bestreitet jede Erbschaft, und bringt vor, daß das Haus sein Vater gekauft habe und daß er es von ihm geerbt hätte. Es wurde erkannt: Sekl solle die Beweise für seine Behauptung erbringen, dann werde das Gericht entscheiden. 17 Es erscheint David Taussig und Sekl, der Sohn des Samuel Sofer. David Taussig fordert von Sekl die Bezahlung einer Schuldurkunde in Höhe von 20 Gulden, vom 10. Tamus 5441, die ihm von Hirschl Polin übergeben wurde in Anwesenheit von Moische Sofer und Lippmann Popper Schames. Die Schuldurkunde hatte Samuel, der Vater des Sekl, ausgestellt. Da Sekl seinen Vater beerbt hat, soll er auch die Schuld bezahlen. Das Gericht wird erst nach genauer Klärung der Erbschaftsangelegenheit entscheiden. 18 Es erscheint Hinde, die Frau des Jecheskel Busch, und Gitl, die Frau des Beer Thein. Hinde verlangt von der Gitele einen karmoisin verbrämten Rock, ein Hemd, 3 Bettüberzüge und Leintücher, die sie als Pfand für ein Darlehen von 40 Gulden der Gitele gegeben hat. Sie hat bereits 30 Gulden bezahlt, und nun will sie den Rest von 10 Gulden erlegen und ihre Pfänder zurück haben. Und Beer erwidert, in Vertretung seiner Frau Gitele, daß sie die Pfänder durch das Gericht schätzen ließen, und daß die Pfänder verfallen seien. Das Gericht entscheidet: da Beer die Pfänder noch besitzt, soll Hinde die 10 Gulden erlegen und Gitele ihre Pfänder zurückerstatten. 19 Montag, den 8. Cheschwan 5442. Es erscheint Wenzel Bliskau und Berl Avraham Sofer. Wenzel verlangt die Bezahlung von 5 Gulden, zeigt einen Schuldschein vom 21. Juli 1679. 224