Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 227)
- Language
- German
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Bezalel bestreitet, daß er geerbt habe, ferner, daß seine Mutter unterschrieben, da sie dazu kein Recht besaß. Ist erkannt worden: der Kläger soll seine Forderung beweisen. Für den Fall, daß er die Beweise nicht erbringen kann, soll Bezalel schwören, daß er nichts geerbt habe. 8 Es eif cheint Marel Katzew Brandeis und Scheindl Hein. Brandeis verlangt, daß, nachdem alle drei Rozkazen (Befehle) in Rechtskraft erwachsen und die Scheindl nicht geschworen habe, bittet er, daß das Gericht sie zur Bezahlung der Schuld von 45 Gulden veranlassen möge. Matis als Bevollmächtigter der Scheindl erwidert: es wäre zu einem Vergleich gekommen. Das Gericht entscheidet, daß Scheindl morgen schwören soll, andernfalls soll sie die 45 Gulden bezahlen. 9 Es meldet sich Isack Hock um seinen auferlegten Schwur gegen Moses Abeles abzulegen. 10 27. Octobris 1682. Es erscheint Judl Petschau und Sara, die Frau des Samuel Berlin. Judl fordert sofortige Bezahlung, da der .erste und zweite Rozkaz (Aufforderung) erflossen ist. Sara will erst kommenden Sonntag bezahlen, an welchem sie ihren Mann erwartet. Es wird beschlossen: nachdem die Mahnungen und die Rozkazen in Kraft getreten, muß Sara innerhalb 24 Stunden ihre Schuld begleichen. 11 Es erscheint Eli Kraker und Josef Hüttelmacher. Eli bringt die Freidl Kroker vor Gericht und verlangt die Befreiung von seiner Bürgschaft. Josef antwortet, daß sie nicht vor Gericht zu stellen, sondern in Arrest zu bringen sei, wenn die Schuld, für die gebürgt wurde, nicht bezahlt werde. Es wird erkannt: Freidl soll in Arrest gebracht werden, oder es soll für sie gezahlt werden. 222