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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 226

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 226)
Language
German
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IRI
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Strümpfe zu 22 Pfenig, 3 P. zu 32 Pfenig, 5 Par zu 35 Pfenig, für alle dies hatte er 6 Gulden erhalten. Er bittet das Gericht möge Eisik verhalten den Rest zu bezahlen. Eisik antwortet, das er dem Moische für Eidlitzer Ware nichts schuldig ist, und die Strümpfe nicht genommen habe. Es wurde erkannt: Eisik soll innerhalb 14 Tagen schwören, das er nichts schuldig ist und die Strümpfe nicht genommen hat ohne Hinterlist. Nach diesem Beschlüsse meldet sich Eisik und sagt: er will nochmals in seinen Schriften nachsehen, ob er den Moische nichts schuldig sei, dann will er schwören. 5 Es erscheint Berl der Sohn des Jermije und Josef Marie. Berl verlangt von Josef die Bezahlung eines Schuldscheines dtt. von 29. Siwon 5439, unterschrieben von Iserl, Kopel Schames und Josef in der Höhe von 20 Gulden. Josef antwortet: er habe an Berl eine Gegenforderung in der Höhe von 22 Gulden und verlange, daß durch diese Gegenforderung der Wechsel als bezahlt erklärt werde und der Rest soll aufbezahlt werden. Dagegen protestiert Berl und verlangt die Einlösung des ordentlich ausgestellten Wechsels. Die Schuldforderung soll er durch eine Gegenklage geltend machen. Es wird erkannt: nachdem der Schuldschein und die Unterschriften in Ordnung befunden wurden, soll Josef dem Berl die Schuld mit 6% Zinsen innerhalb 14 Tagen bezahlen. Der Betrag soll aber nicht dem Berl ausgefolgt werden, sondern beim Gerichte hinterlegt werden, bis die Gegenklage des Josef Marie erledigt ist. 6 Eli Kroker leistet Bürgschaft dem Josef Hüttelmacher für Fradl Kroker und Josef Katz. Für den Fall, wenn Eli nicht vor Ablauf von 4 Tagen dem Josef ein Pfand stellt, ist er verpflichtet, die Fradl in Schuldhaft zu stellen, oder muß selbst bezahlen. 7 Dienstag, den 26. Elul 5442. Erscheint Wenzel Bilisky und Bezalel-Simon Brandeis. Wenzel verlangt von Simon die Bezahlung eines Schuldrestes von seiner verstorbenen Mutter, die vom 31. Juli 1670. Er wendet sich an Bezalel, weil er die Mutter beerbt habe. 221

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