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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1931-01-01 · 3 (1931) · page 224

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
3 (1931)
Date
1931-01-01
Page
– (sequence 224)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644305--1230-2645573
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Instanz gegen Entscheidungen jüdischer Lokalgerichte. Das Recht wurde nach der im Schulchan-Aruch kodifizierten Tradition gesprochen. Bei vielen Entscheidungen wurde die Responsen-Literatur herangezogen7). Kaiser Josef II. suchte die Juden mit der übrigen Bevölkerung zu verschmelzen. Es trat die Tendenz zutage, den Gemeindeverband zu schwächen, da man in ihm ein vermeintliches Hindernis dieser Verschmelzung sah. Es wurde daher die Rabbinats-Jurisdiktion aufgehoben. Durch ein Hofdekret vom 27. Februar 1784 wurde Prag unter Kaiser Josef II. als Hauptstadt des Landes durch die Vereinigung der bisher selbständigen Städte: Prag-Altstadt, Prag-Neustadt, Prag-Kleinseite zu einer einzigen Stadtgemeinde umgewandelt. Dieser Magistrat wurde als das Ortsgericht bestimmt. Eine Verordnung vom 29. Juli 1784 bestimmt: „Die Aktivität des neuen Prager Magistrat hat den neunten künftigen Monats August anzufangen, folglich die Gerichtsbarkeit des akademischen Magistrats, sämmtlichen nebenrechte und Juden-Elteste mit 8. nämlichen Monats aufzuhören."8) Trotz Aufhebung der rabbinischen Jurisdiktion behielten die Mitglieder des höheren Kollegiums den Namen Oberjuristen, während die Mitglieder des niederen Kollegiums den Namen Unterjuristen führten. Unsere Protokolle zeigen das Pfandleihgeschäft in den verschiedensten Formen, auch Schuldscheine nach der Form des jüdisch-polnischen Wechselbriefes jener Zeit, „Mamran"9), scheint in Gebrauch gewesen zu sein. Eine ungeheure wirtschaftliche Katastrophe brachte das Jahr 1680 (5440—5441). Die Pest hatte die Hälfte der Prager Juden hingerafft. Im Jahre 1679 zählte man in Prag 7100 Juden, von diesen starben an der Pest 352910). Die Verbindung mit dem Lande war unterbrochen. Die Ämter unterbanden jede Zufuhr. Der Tandelmarkt blieb das ganze Jahr geschlossen. Die Tandelmarktbudenbesitzer mußten kleine Miete bezahlen. Sogar bei Ehekontrakten im Jahre 1680—1681 wurde die Klausel vermerkt, für den Fall, daß das junge Ehepaar sterbe, erhält der Brautvater die gegebene Mitgift zurück. Der Eindruck dieser fürchterlichen Katastrophe wirkt in vielen Protokollen noch nach. Die Gerichtsverhandlungen fanden täglich mit (Ausnahme von Freitag, Samstag und Feiertagen statt, vom 26. Elul bis 2. Cheschwan waren wegen der hohen Feiertage (Neujahrsfest, Versöhnungstag und Laubhüttenfest) Gerichtsferien. Auch vom Sonntag den 8. Nissan bis Montag den 23. Nissan fanden des Pessachfestes wegen keine Verhandlungen statt. 219

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