Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 3 (1931)
- Date
- 1931-01-01
- Page
- – (sequence 160)
- Language
- German
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feineres oder gröberes Leinen, ist enger oder weiter röhrenförmig getollt, ein andermal knapp gefaßt und in dichten Falten gereiht, dann wieder in vielen platten Quetschfalten zu vielen Lagen aufeinander gelegt —Am Anfang des 17. Jahrhunderts begann man die Krause nicht mehr steif, sondern weich zu tragen. Im zweiten Jahrzehnt kam die Halskrause außer Mode, statt dessen trug man einen flachen Leinenkragen, der mit Spitzen umsäumt war, gegen Ende des Jahrhunderts wurden Halstücher und Ueberschläge (um den Hals) getragen. Auch die Juden, besonders die deutschen, haben die gefaltete Halskrause als modernes Kleidungsstück getragen und behielten sie auch bei, als sie bereits außer Mode war. Sie trugen sie am Sabbath und bei Festlichkeiten, aber ausschließlich in ihrer jüdischen Umgebung, wobei die Größe der Krause die geistige und soziale Rangstufe des Trägers bezeichnete81). Als im Jahre 1670 die feindselige Stimmung gegen die Juden besonders stark war, hat Leopold I. für Prag als Unterscheidungsmerkmal zwischen Juden und Christen die längst außer Mode gekommene Halskrause eingeführt. Diese mußte groß, gefaltet und von gelber oder grüner Farbe sein. (Vgl. hiezu das Bild im Anhange.) Alle jüdischen Männer und Frauen (vom 12. Lebensjahre an) mußten sie in den Prager Städten tragen, nicht aber außerhalb Prags. Nur in Töplitz mußten sie im Jahre 1668 die von der Ausweisung verschonten Juden tragen32). Die Halskrause war für ein Judenzeichen sehr geeignet, da sie durch ihre grelle Farbe weithin sichtbar war und frei getragen werden mußte. Man konnte sie, um nicht als Jude zu erscheinen, nicht verbergen, sondern mußte sie abbinden, was aber eine zu große Gefahr bedeutete. Im Zusammenhang mit der Einführung der Krause wurde am 27. August 1670 von der böhmischen Kammer eine Kleiderordnung herausgegeben, die den Juden und Jüdinnen mit Silber und Gold durchwirkte Kleider, goldene Ketten und Perlen um den Hals zu tragen, oder sonst eine Pracht an Kleidern zu treiben, verbot. Die Übertretung wurde mit 50 Keichstalern, im Falle der Nichteinbringung mit achttägigem Arrest bestraft. Zur Begründung dieses Verbotes wird angeführt, daß die Juden, wenn sie diese Tracht anhaben, durch Abwerfung der Haiskröse nicht zu erkennen wären, sich dann leicht unter die Christen einschleichen und „übles praktizieren'4 könnten83). Die Folgen des neuen Abzeichens traten bald ein, indem die Juden in den Prager Städten „mit Stein werfen, Schlägen, große Ungelegenheiten und durch Überfälle von dem gemeinen Pöffel bedroht" wurden, wie dies die Prager Judenältesten in einem Bittgesuch an die Statthalterei hervorheben. Diese gab am 9. April 1671 einen Erlaß heraus, 155