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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 463

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 463)
Language
German
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IRI
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448 Beilage III. „Ich N. schwöre einen Eid Gott dem Allmächtigen, welcher Himmel und Erden und alles was darinnen ist, erschaffen hat, dann Ihro gräflichen Gnaden dem hochgebornen Herrn Herrn Vinciguerra Thomas, des Heil. Rom. Reichs Grafen von Collalto (Tit.) als meiner gnädigsten Grundobrigkeit, daß mich in dem mir anvertrauten Richteramt zu jeder Zeit ehrlich und redlich verhalten, die hochobrigkeitliche Befehliche und Verordnungen deren mir vorgesetzten Herren Beamten gebührend respectiren und gehorsamlich vollziehen, verschiedene sowohl kaiserlich als obrigkeitliche Gaaben gewissenhaft mittheilen, fleißig einmahnen und behöriger Orthen getreylich abführen, die obrigkeitlichen Einkünften mittelst aufrichtiger Ansagung deren Schutzgeldern, Kopfgebührnussen, frembden Begräbnissen und sonsten allen anderen gewöhnlichen Schuldigkeiten unnachteilig erhalten, in vorfallenden Strittigkeiten und Gerichtssachen ohne einigen Absehen auf Freund¬ oder Feindschaft, Aigennutz oder Geschänke gewiessenhaft und nach meinem besten Verstand sprechen, einem jeden sowohl Frembtals Einheimischen, reich und armen, eine gerechtsame Ausfertigung leisten, auf die gemeine Wohlfahrt und dero Nutzungen getreue Obsicht tragen und hierüber richtige Raittuhg pflegen, denen hohen Generalien, hochobrigkeitlichen Gesetzen und wohl hergebrachten Politzeien nicht allein Selbsten geziemend nachkommen, sondern auch damit die ganze Gemeinde insgesambt und ein jeder insonderheit denenselben genau nachlebe, wachtsammest augtragen, mit Aufhaltung oder Verfällung verdächtigen Leuthen, Einkaufung oder Einhandlung gestohlenen oder ungerechten besonders aber Kirchensachen mich niemahlens vergehen, weder jemand anderen auf der Gemeinde ein solches gestatten oder durchsehen, sondern in Eraigenungsfahl und da etwas dergestaltiges vorkommete, es sogleich dem hochgraflichen Amt anbringen, und schlüßlichen alles dasjenige thuen wolle und solle, wie ich es vor Gott, meiner gnädigen Obrigkeit und der ganzen ehrbaren Welt ohne Verletzung meines Gewüssens jederzeit verantworten könne und möge. Worzu mir Gott helfe, dessen heiliger Namen ist: Adonay". (Juramentenbuch der Herrschaft Pirnitz. — Sign. Cerna, Nr. 12, zu Nr. 645, fol. 13').

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