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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 237

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 237)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644303--0694-2645036
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231 wider mich anmainende Beweisthumber und Fundamenta unweith hier erwöhnten königl. Cammer-Procuratore durchgehents eröffnet, von selbten aber nach dessen vollständiger Incaminirung und erfundenen Ränckhen wohlernanth Dero königl. Tribunali hinterbracht und angezeuget worden: dass aus denen Anzeugungen und vermeintlichen Beweisthumben nicht so vill zu eruiren und zu erfinden seye, womit wider mich fiscaliter agiret und procediret werden kunte; mithin hat rementionirt Dero mähr. kön. Caminer- Procurator I. M. Fuchsteiner wahrscheinlich abgenohmen, dass ich vermittelst einer straffbaren Boßheidt fiscaliter solle vexiret und nicht allein in nahmhaffte Schäden und Unkosten, sondern gahr umb allen Credit, einfolgsamb in Bettlstandt versetzet werden. Dahero weilen dieser calumniose Denunciant, als untereinstens auch seine subornirte Zeugen, sowohl vor obgedachter Denunciation als auch ex post straffbar begangenen Ränckhen (welche straffmäßige und in das publicum mit einschlagende, sowohl vor als nach obengemelter Denunciation verübte unehrbahre Ränckhe durch ambtsobrigkeitliche Zeugnußen zu probiren und dadurch zu erweisen, dass solche falsa denuntiatio tanquam a notabili malitioso aus purer Boßheit beschehen, mir reserviren thue) — ex eo, dass ich als ein 28 jähriger ehr- und redtlicher jederzeit wohlverhaltener Gewitscher Juden-Richter ihme Hanßl Löwl sambt seinen subornirten in unehrbahr und straffmässigen Thatten gleichfalls betrettene Zeugen bey Überweisung eines straffmäßigen und denen Rechten zuwiderlaufenden Verbröchens bestraffet, mich jedennoch unerachtet der oberwöhnten von Dero letztabgelebten kön. Cammer-Procuratore beschehenen Zurücklegung ernanter Denunciation mit einem fiscalischen und respective Criminal-Prozess zu divexiren nicht außer acht setzen wollen, mithin bei Dero dermahligen mähr. kön. Cammer-Procuratore Heinrich Patzeidt mit mehrmaliger Subornirung einiger Zeugen (gleich wie ich untereinst solches lauth Allegata Nr. 1. 2. 3 et 4 erweisen kann und durch meine diesfalls habende Zeugen des Denunciantens als auch deren von selbten angeführte Zeugen, ihre Müssethatten und Boßheiten durch aydtliche Aussagen zu erweisen, mir reserviren thue) seyn vormahlig-bosshafft-ungegründet und straffmäßiges Intentum zu erreichen trachtet, wessentwegen derselbe auf ungleiches Angeben Dero dermahligen mähr. kön. Cammer-Procuratorem H. Patzeidt auch dahin induciret, dass derselbe vermittelst obgedachten Dero kön. Tribunali wegen einer mir zugestossenhaben-sollender gefährlicher Krankheit die Verordnung dahien bewürkhet, dass mir unterm 24. des verlittenen Monats Octobris dieses zuende schreitenden 1733. Jahrs mein völliges Haab und Vermögen, sowohl in meiner Behausung als auch in dem von mir conducirten obrigkeitlichen Leeder-Hauß alles Leeder und Handelsschaffts-Effecten, dann alle Mobilia bies auf das mündeste specificiret und folglich sequestriret worden. Wessentwegen ich gleich untern 29. besagten Monaths Octobris, obwohl mentionirt Dero kön. Tribunali mit einem unterthänigen Supplicato und Darstellung meiner Persohn, dann auch annectirten gerichtlichen

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