Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 2 (1930)
- Date
- 1930-01-01
- Page
- – (sequence 97)
- Language
- German
- Belongs to
- journal volume
- OCR quality
- 92% known words query
- IRI
…/2644300-2644303--0554-2644896- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
94 Römischen König:, zu Leutmeritz gedacht. Die Anwesenheit Joseis in Böhmen nach dem Sehmalkaldischen Kriege hatte offenbar den Zweck, die Ausweisung der J. aus Böhmen und Mähren, die im Jahre 1547 bedrohliche Formen angenommen hatte, rückgängig zu machen oder wenigstens zu verschieben. Auch diese Intervention hatte sehr geringen Erfolg. Vgl. Ztschr. f. d. G. d. Oberrheins N. F. IL 313ff. J. Krakauer Aufzeichnung Joseis Revue des etudes juives XVI 84ff. 123) Das Gesuch der Juden a. d. J. 1544 spricht es deutlich aus: „und nit gestattet werde, daß wir neben dem Christen liegende Grund und boden und bauergütter an sich bringen auch mit Gewerben und Hanndtwerken vnser leibsnarung zu suchen abgestrickht". Josel hat in einer Sonderschrift angekündigt, daß die Judenschaft das römische Reich „hungershalber*4 wird verlassen müssen, wenn man ihr das Darlehensgeschäft beschränke. Ztschr. f. d. G. d. J. 5. D. Bd. III S. — 168/69. 124) Wilhelm von Pernstein verkauft noch i. J. 1512 Wiesengrund an einen Prerauer Juden Archiv c. 19 str. 181. Die Landjuden gelten auch als vermögend. So schreibt die böhm. Kammer i. J. 1538 Bondy G.—Dworsky Fr. Nr. 430 u. 432: Die Juden, so auf dem Land gesessen, wie wir glaubwürdigen Bericht emphahen, vermuglicher und reicher, als die andern sein. 125) Der Ausspruch Alexander Süßlein Kohens (Mitte des XIV. Jhdt.): „Zinsen von Nichtjuden zu nehmen ist erlaubt, weil wir Lasten von Königen und Fürsten zu tragen haben und ihnen große Summen geben müssen" wurde geradezu für unumstößlich gehalten. 126) Es kann wohl kein Zweifel darüber bestehen, daß die Vertreibung der Juden aus den größten Städten des Landes, die Konfiskationen und Schuldennachlässe die wirtschaftliche Kraft der Judenschaft beträchtlich verringert haben. Umso höher ist die Selbsthilfe der Depossedierten zu werten, welche sich dem gewerblichen Berufe widmeten. 127) Über die stetige Verteuerung der gewerblichen Erzeugnisse wird häufig Klage geführt. Vgl. die böhmischen Landtagsverhandlungen II z. J. 1556 S. 708. Die Juden werden hingegen bis tief in das XVIII. Jhdt. beschuldigt, die Preise absichtlich herabzusetzen, um das ehrliche Gewerbe zu schädigen. Die zeitgenössischen Dichterworte: Es was kein handwerk also schlecht, dem der Jud nie großen schaden precht, der handwerksmann kunt nichts verkaufen, es was alles zum Juden laufen. (Liliencron R. Die histor. Volkslieder der Deutschen v. XIII. bis XVI. Jhdt. 3. Bd. Nr. 336.) geben die allgemeine Mißstimmung des kleinen städtischen Handwerkes wieder. Aber selbst Ferdinand beurteilt die wirtschaftliche Frage objektiv. Die zweite kgl. Proposition auf dem böhm. Landtage i. J. 1547 lautet: Theuerungen bei den Handwerksleuten in Steten. Böhm. Landtagsvhdl. S. 490. Vertreter des Herren- Ritterstandes und der Städte sollten die Preisverzeichnisse gründlich prüfen. Ebd. S. 502.