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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1930-01-01 · 2 (1930) · page 54

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
2 (1930)
Date
1930-01-01
Page
– (sequence 54)
Language
German
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IRI
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51 Iglau bereitwillig aufgenommen, Markgraf Karl, nachmals König Karl IV., hatte vermittelt, und noch drei Jahre später fanden unglückliche Menschen sicheren Einlaß.2) Was hat das jüdische Element mit einem Male so unerwünscht erscheinen lassen? Das aufstrebende Städtetum des 14. Jahrhunderts hatte oft die königliche Erlaubnis gesucht, Juden ansiedeln zu dürfen. König Johann erlaubte im Jahre 1341 dem Rat von Budweis, zwei jüdische Familien aufzunehmen, und damit die ins Land „geladenen" Juden um so freudiger der Aufforderung Folge leisten (ut autem Judeos huius modi ad dictam civitatem se recipere delectet), gewährt er zehnjährige Steuerfreiheit.3) Ich kenne keine zweite Gründungsurkunde einer jüdischen Ansiedlung, die eine so verheißungsvolle Sprache redet. Der Luxemburger, der mit seiner großzügigen Städtepolitik sichtlich Pfemysl Ottokar II. nacheiferte, erkannte aber nicht nur die Notwendigkeit, ausländisches Kapital für seine Länder zu gewinnen, extranei Judei, wie es in der Be7 gnadung heißt, sondern begünstigte auch in einer andern Weise die wirtschaftliche Mitarbeit der Juden. Am Ende des schon genannten Jahres 1341 bestätigte er dem Kloster Willemow das alte Zollprivileg, das mit Rücksicht auf die handelspolitische Bedeutung der Zollstation Habern-Willemov hohe Eingänge gebracht haben muß.4) Denn an diesen beiden Orten ging die wichtige Handelsstraße vorbei, welche Znaim, Brünn mit Prag und weiter mit Regensburg verband. Eine Fülle von Durchfuhrsartikeln: Metalle, Tuch, Wolle, Fluß- und Seefische, Getreide, Malz, Bier, Wein, Tuchfarbepn, Gewürze, Glas- und Tonwaren und am Ende der Liste auch alte Kleider wurden von einer königlichen Kommission tarifarisch neu behandelt, weil es zwischen den Mauteinnehmern und durchziehenden Kaufleuten zu Streitigkeiten gekommen war. Einen Hauptpunkt der Verfehlungen (error et controversia) bildete der jüdische Zoll. Die Klosterleute haben offenbar längere Zeit hartnäckig an einer erhöhten Abgabe seitens der Juden festgehalten; denn König Johann rühmt sich, daß Abt und Konvent in Ansehimg seiner Person (nostri intuitu) die frühere Zollordnung, die sich trotz der bekannten Ottokarschen Strafbestimmungen5) nur gegen die Juden richtete, aufgehoben hat. Erst durch die Vermittlung des Könige sind also die jüdischen Kaufleute den christlichen völlig gleichgestellt worden und in einem Beisatz wird aller Wahrscheinlichkeit ihrem besonderen Wunsehe Rechnung getragen, daß auch

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