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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 449

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 449 (sequence 451)
Language
German
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IRI
…/2644300-2644301--0452-2644793
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449 Mitteilungen der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Cechoslovakischen Republik (Prag IL, Rüzovä 5.) Auszug aus den Statuten. § 2. Zweck der Gesellschaft ist, die Geschichte der Juden in der Öechoslovakischen Republik wissenschaftlich zu erforschen, die Kenntnis dieser Geschichte zu verbreiten und ihre Quellen zu sammeln und herauszugeben, ferner Forscher zu fördern und Wettbewerbe auszuschreiben. (§ 15.) Diesem Vereinszwecke darf das Vermögen der Gesellschaft in keinem Falle entfremdet werden. § 3. Die Mittel zur Erreichung des Zweckes der Gesellschaft sind: a) die Veröffentlichung selbständiger wissenschaftlicher Arbeiten; b) Anlegung einer Bücherei und eines Archives; c) Förderung von Forschern auf dem im § 2 bezeichneten Gebiete durch Bewilligung von Stipendien und Subventionen für wissenschaftliche Reisen und Druckkosten; d) Abhaltung von Vorträgen; e) Ausschreiben von Wettbewerben für die einschlägigen historischen Arbeiten (§ 15). § 4. Die Geldmittel erwirbt die Gesellschaft durch die Beiträge ihrer Mitglieder und durch Spenden. § 5. Die Mitglieder der Gesellschaft sind: a) Ehrenmitglieder, b) stiftende, c) ordentliche. § 6. Ehrenmitglieder wählt die Hauptversammlung. Als stiftendes Mitglied kann vom Vorstande aufgenommen werden, wer der Gesellschaft einen einmaligen Beitrag von mindestens Kc 5.000*— widmet. Dieser Betrag kann auch in Jahresraten von KS 1.000-— erlegt werden. Ordentliche Mitglieder werden vom Vorstande aufgenommen. § 7. Der Jahresbeitrag der ordentlichen Mitglieder beträgt Kc 20-—. § 11. Zur Leitung der Gesellschaft und zur Ausführung der von der Hauptversammlung gefaßten Beschlüsse wählt Letztere aus der Mitte der Mitglieder (§ 5) mit dreijähriger Amtsdauer einen Vorstand, § 12. Der Vorstand wählt für seine Amtsdauer den Obmann, den Schriftführer, den Kassier, den Archivar, den Bibliothekar und deren Stellvertreter. Er beschließt über alle Gegenstände, welche nicht ausdrücklich der Hauptversammlung oder dem Redaktionskomite vorbehalten sind.

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