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Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 418

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Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 418 (sequence 422)
Language
German
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418?e) Hebr. secher Zadik liwracha, Provb. 107. Euphemie für Verstorbene, siehe Zunz 1. c. S. 456. 27) Anlehnend an Provb. 175 „Wer den Armen verspottet, schmäht seinen Schöpfer", wird unter anderem auch das Lesen aus der Tora angesichts Verstorbener verboten; vergl. Talm. Trakt. Berachot 18a; Schulchan Aruch Orach Chajim 45, Absch. 1; 71 Absch. 7; Schulchan Aruch Jore dea 368, Abs. 1 u. a. a. St. 28) Hebr. Ziduk-hadin-Häuschen, wird aber auch Hazur-tomim-Häuschen genannt. Vor dem Begräbnisse wird von den Leidtragenden und der Trauergemeinde ein Gebet verrichtet, welches mit dem Worte Hazur tomim (Deut. 324) beginnt. Der Inhalt des Gebetes ist eine Lobpreisung der göttlichen Gerechtigkeit — Ziduk-hadin, deshalb ist die hebräische Bezeichnung für den Raum, in welchem dieses Gebet verrichtet wird, Ziduk-hadin oder Hazur tomim Häuschen. 2») Siehe o. n 2. 30) Hebr. Haschkama, Frühaufstehen, der später beginnende Gotteslienst wird Schacharit genannt. 31) Hebr. Alija, hinaufgegen. Der Aufruf zur Tora heißt „ola latora" zur Tora hinaufgehen. Das Vorbeterpult steht in einer Vertiefung, zum Vorlesen *us der Tora steigt man zum Almemor empor; Traktat Berachot 34a; Schul- )han aruch orach Chajim 63, 16. 82) Nach recipirter Norm wird am Sabbat beim Früh- resp. Vormittags- 'Ottesdienst der Wochenabchnitt verlesen und es müssen 7 erwachsene Personen zur Tora gerufen werden. Das Aufrufen zur Tora wird als Sylagogenehre noch heute in vielen Gemeinden an den Meistbietenden verkauft. Im Bedarfsfalle wird eine achte Person als Acharon Letzter zur Tora gerufen (in vielen Gemeinden wird im Bedarfsfalle auch eine noch größere Anzahl von Personen zur Tora gerufen); vergl. Traktat Megila 21a; Schulchan Aruch Orach Chajim 282, Abs. 1; Jahrb. für jüd. Volkskunde 1924/25, S. 442. 35) Leichenwaschung, hebr. Tahara — Reinigung. 3*) Hebr. Mikwa. 3») Hebr. Kab, Hohlmaß. 36) Hebr. Bikur Cholim Besuch Kranker. 87) Die Schenkung eine Stunde vor dem Tode wird als Schenkung eine» Schwerkranken betrachtet, die ohne weiterer Amtshandlung in den Besitz des Beschenkten übergeht. Jede andere Schenkung muß nach jüdischem Rechte durch einen Besitztitel erworben werden; vergl. Schulchan Aruch Choschen Mischpat 241, Abs. 1, 250, Abs. 1. «8) Wörtlich. 89) Die große Zeitrechnung zählt die Jahre der jüdischen Weltära, d. h. die Jahre seit der Weltschöpfung, bei der kleinen Zeitrechnung werden die Jahrtausende weggelassen. *°) Den Namen der Stadt, Ung. Ostra, c. Uh. Ostroh, kennt das jüdische Schrifttum nicht . In ältester Zeit war der Name der Stadt Stanicz. Die Juden jener Zeit, deren Umganssprache das Judendeutsch war, waren der Ansicht, daß Stanicz Judendeutsch, (weil ei a, Bein Ban, klein klan) und in der Schriftsprache Steiniz, daher der Städtename Steiniz im hebr. Schrifttum, siehe Trautenberger, die Chronik der Landeshauptstadt Brünn II, S. 92; Flesch, die Einwanderung der Juden in Mähren, in Vergang, und

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