Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 332 (sequence 336)
- Language
- German
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332 Jüdisches Gemeindeleben in Kolin (1763—1768), Von Dr. Tobias Jakobovits (Prag). Die nachfolgende Darstellung beruht auf einer Handschrift1) der Bibliothek der israelitischen Kultusgemeinde in Prag und auf dem einschlägigen Aktenmaterial in den Archiven des csL Ministerium des Innern2) und des Nationalmuseums3) in Prag. Ich erlaube mir, den Herren Beamten der beiden Archive für ihr freundliches Entgegenkommen meinen besten Dank auszusprechen. I. Der Gemeindevorstand. Die Judengemeinde in Kolin ob der Elbe (in den Akten steht ausschließlich Neu-Kollin) war in der zweiten Hälfte des 18. Jahrhunderts eine der größten unter den Landgemeinden in Böhmen.4) Sie zählte an 200 steuerzahlende Gemeindemitglieder, Kontribuenten genannt, daneben gab es nicht wenige, die zur Zahlung von ordentlichen Steuern nicht herangezogen werden konnten. Die Koliner Judengemeinde besaß eine weitgehende Autonomie, sie hatte einen Ortsrabbiner, der gleichzeitig Rabbiner des Kaufimer Kreises war,5) die Verwaltung der Gemeinde führte der Vorstand, der auch „Senat" oder „die Ältesten" genannt wurde. Er setzte sich aus neun Mitgliedern zusammen: 1 P r i - raator, 4 Älteste6) und 4 Gemeindeälteste.7) Die Bezeichnung im Hebräischen für den Gesamtvorstand ist Kezine Kahal (die Vornehmen der Gemeinde). Die Ältesten sind die Rosche Hakahal (die Häupter oder Spitzen der Gemeinde) mit der Ehrenbezeichnung, die nebst dem Rabbititel dem Namen stets vorausgesetzt wurde, HaaJuf Wehakozin (der Fürst und der Vornehme), die Gemeindeältesten sind die Tube Hakahal (die Guten oder Besten der Gemeinde) mit der Ehrenbezeichnung Hakozin (der Vornehme). Diesem äußeren Unterschied in der Bezeichnung der Ältesten und Gemeindeältesten entspricht es auch, daß in jedem Monat ein anderer der Ältesten, einschließlich des Primators, der Reihenfolge nach das Amt eines Monatshalters versah, der den Vorsitz bei allen Sitzungen und Verhandlungen führte und in Allem die Entscheidungen traf, während die Gemeinde-