Mannheim
Compact Memory

Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik · 1929-01-01 · 1 (1929) · p. Seite 231

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
Volume
1 (1929)
Date
1929-01-01
Page
Seite 231 (sequence 235)
Language
German
Belongs to
journal volume
OCR quality
86% known words query
IRI
…/2644300-2644301--0236-2644577
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

231 Bondy-Dvorsky 1. c. II. Nr. 1017, S. 800—2), Kaiser Matthias" vom 15. August 1611 (J. Celakovsky 1. c. I. Nr. 296, S. 505—6) und das Privilegium Kaiser Ferdinands II. vom 23. Jänner 1623 (J. Celakovsky 1. c. I. Nr. 305, S. 516—23; das Memorandum gibt als Datum den 23. Fe Der an — das ist falsch, obwohl es dem Privilegium entnommen ist, das nach dem Zeitbrauch Doppeldatierung zeigt; diese: „am Montag nach dem Gedenktage der heiligen Fabian und Sebastian4' gibt das richtige Privilegiumdatum: 23. Jänner. 17) Abgedruckt bei J. C e 1 a k o v s k y 1. c. I. Nr. 312, S. 551—5; Nr. 315 S. 561—3; Nr. 324 S. 579—88. Dieser Privilegien sowie der Konfirmationen Leopolds I. und Josefs I. ist schon oben an entsprechender Stelle gedacht worden. 18) „So folget daraus, daß mit Ihro Maj. wissen und willen vermög des in der k. landtaffel bis dato uncassirten, mithin in seinen kräften verbleibenden landtagsschlusses die Juden jederzeit ausgeschaffet werden können." *•) Die Klausel lautete (J. Celakovsky 1. c. I. S. 679): „jedoch daß selbte (näml. die Judenprivilegien) denen mittelst wegen obermelten Prager und Landesjudenschaft ergangenen allergnädigsten resolutionibus in nichten praejudicirlich seyn wollen.'4 20) Vgl. zu dieser Stelle auch Kap. 5, Anm. 10. Über die Judenkontribution soll im vorbereiteten zweiten Teile dieser Studie ausführlicher gesprochen werden, wo vorwiegend die wirtschaftlichen Verhältnisse der Prager Juden behandelt werden sollen; vgl. inzwischen J. Pekaf, Ceske katastry S. 173, Anm. 3. 21) Die einzelnen Abschnitte des zweiten Teiles des Memorandums sind überschrieben: „1. Wie die Judenschaft nacher Prag kommen und sich daselbst ausgebreitet. — 2. Was für privilegia die Juden von zeit zu zeit erhalten. — 3. Was wegen der Juden diaetaliter oder sonsten geschlossen worden. — 4. Was für reductionsprojecten und normae entworfen, auch wie weith solche ad executionem gebracht worden." Dieser Teil stützt sich auf 36 Aktenbeilagen. 22) Es war vor allem das sog. Strakasche und das Weißgärberhaus, ferner drei unmittelbar an das Ghetto stoßende und den Saniterhügeln gegenüberliegende Häuser am rechten Moldauufer, die der Klausersche Plan als Haus des Landkutschers, das Glotzische und das Scharfrichterhaus bezeichnet. 23) Das Verzeichnis (v. J. 1546) erscheint abgedruckt bei Bondy- Dvor sky 1. c. I Nr. 526, S. 370—84, jedoch sehr mangelhaft. 24) „... so ist vernunftmäßig zu Schlüssen, daß sie (näml. die Juden) weiterhin in 20 jähren wenigst umb 5.000 mehr zunehmen und schon über die helfte der gantzen Prager Christenheit ausmachen, künftighin aber gar an der zahl übersteigen wurden." 25) Der Bericht der Reduktionskommission beleuchtet gut die Eigentums- und Mietverhältnisse in den jüdischen Häusern: „... welches zwar das ansehen hette, samb in 12 jähren (d. i. in den Jahren 1703—1715) 96 judenhaüser zugewachsen wären, nichts destoweniger der Wahrheit ähnlicher ist, daß zeit dieser zwölf jähren mehrere zerthailungen der gantzen haüser geschehen und denen partialpossessoribus zugeaignet worden, maßen ein gantzes in einer beschließung und unter einem dach stehendes haus — nur etliche wenig haüser und darunter des Feitl Fanta ausgenommen — von

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.