Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Journal
- Jahrbuch der Gesellschaft für Geschichte der Juden in der Čechoslovakischen Republik
- Volume
- 1 (1929)
- Date
- 1929-01-01
- Page
- Seite 50 (sequence 54)
- Language
- German
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50 Dem Verdienste Meisls und den ausgiebigen Abgaben an den Staat verdankte das Prager Ghetto in der rudolfinischen Zeit seine verhältnismäßige Ruhe. Doch unmittelbar nach dem Tode des Markus Mordechai Meisl (1601), der unbestritten die hervorragendste Persönlichkeit der Prager Judengemeinde im XVI. Jahrhunderte darstellt, hatte es den Anschein, als breche wieder eine Wendung zum schlimmeren herein. Die jüdische Konkurrenz, frei von allen Zunftbeschränkungen des christlichen Handwerks, begann neuerdings trotz der Klauseln des Privilegs Kaiser Maximilians IL vom 4. April 15671) schwer auf den christlichen Meistern und Geschäftsleuten zu lasten, namentlich auf jenen der Altstadt, und auch die höheren Stände teilten größtenteils alle berechtigten und unberechtigten judenfeindlichen Haßgefühle und alle religiösen und wirtschaftlichen Vorurteile. Die Beschwerden gegen die Juden, die freilich schon seit langen Jahren erhoben worden waren, wurden i. J. 1602 von der Altstädter Gemeinde in einer ausführlichen Beschwerdeschrift zusammengefaßt und Kaiser Rudolf II. vorgelegt. Gestützt auf die Landtagsfürsprache aus jüngster Zeit, wiederholten die Altstädter nachdrücklich ihr älteres Ersuchen, das „verfluchte Judenpack", das die verliehenen Privilegien nicht im mindesten beobachte, aus den Prager Städten auszuweisen.2) Wiewohl nicht daran zu zweifeln ist, daß es auch in den maßgebenden Kreisen der politischen Beamten keineswegs an Stimmung fehlte, die dem Plane günstig war, die Juden ohne Rücksicht auf die ihnen erteilten königlichen Gnaden wenigstens zahlenmäßig und wirtschaftlich in gleicher Weise zu schwächen, ja sie womöglich ganz zu vertreiben, so kam es doch zu durchgreifenderen Verfügungen gegen die Juden weder damals noch später. Nach wie vor stellten die Juden auch jetzt eine wichtige und für die Staatsfinanzen unersetzliche wirtschaftliche Hilfsquelle dar, die gern oder ungern der beständig notleidenden königlichen Kammer zu Gebote stand. Die regelmäßigen Judensteuern sowie ihre Extraordinarihilfen, Gaben und Darlehen bildeten eine bedeutende Einnahmsquelle der böhmischen Kammer, welche in ihrer chronischen Finanznot diese Gelder nicht entbehren konnte, zumal die christlichen Querulanten keineswegs gewillt waren, für die Steuern and Abgaben der Juden einen entsprechenden Ersatz zu bieten. Es waren also immer wieder reinfiskalische Gründe, die damals ebenso wie in der Folgezeit die Juden sehr wirksam gegen die wiederholten Reduktions- und Extirpationsbestrebungen schützcen, und es war natürlich die böhmische Kammer, welche im Verein mit der Hofkammer dem Prager Ghetto eine unentwegte und mächtige Schirmherrin blieb. Ließen also die Staatsfinanzen keine so radikale Lösung der jüdischen Frage zu, wie sie von den Altstädtern beantragt wurde, so war auch die Zeit, in