Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1904-01-01 · 1 (1904) Heft XIII · p. Seite 32

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1904
Issue
1 (1904) Heft XIII
Date
1904-01-01
Page
Seite 32 (sequence 32)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
96% known words query
IRI
…/2642950-2642969-2642970--1210-2644144
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

Mentioned entities

OCR text

1 entity mentions

32 nicht ausser acht lassen, dass derartige Auslassungen und Sprünge der Handlung, wie sie uns noch in jeder der drei Passungen begegnen werden, und die bei einem andern Drama das Verständnis äusserst erschweren würden, bei unserem Spiele wenig ins Gewicht fallen, dessen Inhalt jedem Zuhörer mindestens aus dem Estherbuche, einem grossen Teile aber auch aus dessen eingangs erwähnten Erweiterungen wohl bekannt war. W eigentümlich ist der Henker, der V. 241 auftritt, im Widerspruclie damit, dass V. 206 Mordche den Auftrag erhalten hat, die Königin zu köpfen. Wer die Hinrichtung in C vornimmt, erfährt man nur aus dem oben erwähnten Lemberger Druck, in dem sich die bei C fehlende szenische Anweisung findet: ״Mondrisch hakt ub der Kenigin Waschti dem Kop“. Die Aufzählung schlimmer Frauen aus der Bibel, die der Henker vorbringt., ist in 0 Haman in den Mund gelegt. Hamans Begister ist weit ausführlicher, es enthält zwar Sarah und Miriam nicht, zählt aber dafür Hagar, Dinali, die jüdischen Hebammen, die Pharaos Befehl nicht befolgten, Jael und Dalila auf. Die letztere kommt auch in der Variante zu 241 ff vor. W 313ff. führt der Kanzler, C 28 Haman Esther dem König als Gemahlin zu, die er ausfindig gemacht haben will, worauf Mordche aufgefordert wird, als Schadchen zu fungieren, was diesem Gelegenheit zu den saftigsten Zoten bietet. Das ist offenbar eine Entstellung gegenüber der korrekteren Fassung von S. 205, wo Mordche auftritt und fast mit denselben Worten wie der Kanzler in W ankündigt, er habe Esther ausgesucht. Kacli dem Targum ist es nämlich Mordchai, der Esther, nachdem er sie früher verborgen gehalten, aus Furcht vor der angedrohten Strafe an den Hof bringt. Für C charakteristisch ist, dass Esther, obwohl im Personenverzeichnis genannt, gar nicht redend auftritt. Sie scheint also bloss in der Trauungsszene als stumme Person aufzutreten. Die Weigerung Mordechais, Haman seine Beverenz zu beweisen, wird im Midrasch damit begründet, dass Haman ein Götzenbild auf seinen Kleidern eingestickt trägt 1111 Purimspiel, wo der den Verfassern־ und dem Publikum nicht mehr verständliche Gegensatz zwischen Juden und Heiden zu dem zwischen Juden und Christen modernisiert wurde, ist an Stelle des Götzenbildes von einem Kreuz die Bede, das Haman dem Beim auf bücken zulieb auf dem Bücken tragen muss. In S 209 und W 444f. wird Mordechais Weigerung dargestellt, in C 36 erfährt man von ihr erst durch Hamans Klage vor dem König. Die grosse Anklagerede Hamans, obwohl in den drei Fassungen ziemlich verschieden, stimmt doch in der Hauptsache darin überein, dass sie sich eigentlich nur gegen die Feiertagsheiligung der Juden und ihre besonderen Sitten und Gebräuche richtet und daher dem Publikum nicht als begründete Beschuldigung, sondern als Ausfluss blinden Hasses, der alles, was die Juden thun, ihnen übel auslegt, erscheinen musste. Zu Grunde liegt ihr die von dem Thema Esther 3, 8: ״ein Volk, dessen Satzungen verschieden sind4' ausgehende Fassung des zweiten Targum zu Esther, dessen Aufzählung der jüdischen Feiertage in S 212 f. zu einem vollständigen Festkalender ausgedehnt ist, wogegen in W nur drei Feiertage genannt werden. Nicht• dem Targum entstammt der allen Texten gemeinsame Vorwurf W 543 ff., dass die Juden den von einem

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.