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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 123

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 123 (sequence 126)
Language
German
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— 123 — Am 5. Febr. 56 wird die Gemeinde durch einen kgl. Erlass aufgefordert, über Eyb.’s Beibehaltung oder Entlassung viritim durch Majoritätsbeschluss zu entscheiden. Der Oberpräs. ersucht, ״einen Tag anzusetzen, an welchem alle zur Altonaischen [Gemeinde] gehörige Haus-Vätter, sie mögen in Altona oder in Hamburg wohnen, wenn sie nur zu der Casse mit contribuiren, vor einem von mir zu ernennenden Baths-Gliede und zweene ihm zuzuordnenden von mir gleichfalls zu ernennenden Assistenten aus den Mittel der Aeltesten, einen von jeder Parthey, in Persohn oder durch einem Mandatorium: dessen Vollmacht ad notandum von ein Aeltesten oder Neben-Aeltesten der Gemeinde, durch sein Mitunterschrift beglaubiget seyn und zu jedesmahliger Nachrieht bey den Acten bleiben solle, zu erscheinen und über die Frage, ob dem OB׳. Eyb. sein Amt aufzusagen oder die ihm ertheilte Vocation auf die gewöhnliche Zeit zu erneuern, damit nach dern Majoribus ein Conclusum formiret werden könne? ihr Votum geben sollen, und zwahr solcher Gestalt, dass ein jeder von zween ihnen zu zustellenden Zetteln, wovon der eine auf die Entlassung, und der andre auf die Beybehaltung des OB.’s lauten, einem unter die Aufsicht des Comissarii und des ihm zugeordneten Assistenten, in eine Büchse lege, mithin von seinem Voto, wenn er es geheim zu halten wünschet, niemand etwas bekand werde4‘. Dass bei dieser Wahl Unterschleife stattgefunden und dass diejenigen, welche nicht für Eyb. waren, der erklärte, wer seiner spotte, taste die Ehre Gottes an, vor dem Bathaus vom Pöbel bedroht wurden, bezeugt am 28. Juni Abr. Samuel aus der Wandsb. Gemeinde, in verschiedenen Ehrenstellungen, in Hamb, wohnhaft, vor dem Prätor. Er klagt gegen Eyb., dass ihn dieser Dez. 54 in den grossen Bann gethan, weil er seiner Vorforderung, dem Befehle des Senates gemäss, keine Folge geleistet hatte. Am 1. März werden die Klausner Levin Pferschum, 40 Jahre alt, ״bei Augsburg her“, und Is. Jos. Friedburg bei einem Besuch des Altonaer Friedhofes von dem Volk, welches Eyb. soeben daselbst hatte predigen hören, besonders von einem gewissen Selig Hertz von Minden beschimpft und thätlich angegriffen. Ersterer flüchtet hinter den Wall beim Millernthor. In vielen Gemeinden Polens und Schlesiens, z. B. in Brody seit dem 26. Mai 56, in Grossglogau seit dem 25. Aug., wurde in den Synagogen am letzten Tag eines jeden Monats eine Eyb. günstige Proklamation vorgelesen. Sie war u. a. unterschrieben von luchot JiaUmen. Mitte Kislew 516 (1755) wird die Kiste mit Manuskripten, welche bei der Haussuchung bei Emden vorgefunden worden, dem Prof. Sticht in Altona zur Begutachtung übergeben. Sticht berichtet an die zu diesem Zweck eingesetzte Kommission des Alton. Magistrats, er könne nichts Verdächtiges entdecken. Hierauf wendet sich ־׳Eyb. an den König in einer Supplik, in der es heisst, Sticht verstehe nicht Hebräisch, und die Kommission habe nicht nach Wunsch ihres Amtes gewaltet. Emden und sein Anhang appellierten vergebens beim Oberappellationsgericht in Glückstadt. Jokel Hausen liess es sich 500 Mk., Emden selbst 100 Dukaten kosten (Meg. sef.).

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