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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 49

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 49 (sequence 52)
Language
German
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49 b. Abr. 153,13, des Mord. Heckscher 38,10, in der Salman Cohen- Klaus 42,5 gesammelt. Am 1. Ab 524 (1764) wird zwischen der Hamburger und der Altonaer Gemeinde auf 6 Jahre ein Abkommen getroffen, ein neues Krankenhaus zu bauen. Für die Gemeindemitglieder und ihre Familien zahlt jede Gemeinde für sich, für die Uebrigen beide zusammen in einem bestimmten Verhältnis. Die Hamburger dürfen einen Aufsichtsrat bestellen. Von einem Friedhof der Hamburger in Ottensen hören wir schon (s. oben) im 16. Jahrhundert. Ob dies derselbe ist, den 1660 die beiden Gemeinden gemeinsam eingerichtet haben, lässt sich nicht bestimmt sagen. Am 4. Tischri 439 (1679) wird (Dibre 329) zwischen den Gemeinden Altona-Hamb, und Hamburg in betreff dieses Friedhofes festgesetzt, dass bei Beerdigungen von Reichen die Gebühren zu gleichen Teilen beiden Gemeinden zu gute kommen, bei Armenbegräbnissen von je 4 immer 2 von den Altonaern auf ihrem besonderen Friedhof. 2 auf dem gemeinsamen in Ottensen beigesetzt werden sollen. Für jeden, den sie aufnehmen, sollen die Hamb. 6 Rchtsthlr. an die Kasse der Alt.־ Hamb, zahlen, und umgekehrt, aber in diesem Falle nur, wenn der Betreffende auf dem gemeinsamen Friedhof beerdigt werden will. Bei einer Trennung des Friedhofs in besondere den einzelnen Gemeinden gehörende Teile fällt die Abgabe von 6 Thlrn. weg. (Unterschr.: Hillel b. Naftali, Dav. b. R. Arje, Leb a. Lida, Arje Leb b. R. Isak Akibas a. Premysl.) 1702 1. Ab wird (Dibre 331) beschlossen, den Friedhof zu erweitern. Ein Teil wird für besonders Würdige reserviert. Die eine Hälfte wird für Gemeindemitglieder und diejenigen Fremden bestimmt, welche nach dem Gutachten je zweier Vertrauensmänner von jeder Gemeinde diese Ehrung verdienen. Die andere Hälfte ist für die Lehrer, Dienstboten usw. vorgesehen. 1733 wurde (Verz. d. Grundstücke) von Herrn. Cölln’s Erben für 4000 Mk. ein Feld von im Norden 241, Süden 307, Osten 95y2, Westen 204 Fuss hinzugekauft. 1746 wird von der dän. Regierung eine Erweiterung des Friedhofes um ein Stück ״aus der allgemeinen Ottenser Weide“ von einer Tiefe von 21—23 und ca. 110 Fuss Breite gestattet. Dafür haben die Juden ״ausser dem für einen daselbst zu begrabenden Todten dem Herkommen nach in Unser Register zu erlegenden Einen Reichsthaler, annoch eine Recognition von 4 Reichsthalern Cronen jährlieh in Unsere Casse zu bezahlen.4‘ 1744 (Dibre f. 351) soll der Friedhof in einen Hamb, und einen Altonaer Bezirk geteilt werden, die Hamb, fordern, ihrer Majorität entsprechend, einen grösseren Anteil. Die Lehrer, Hilfslehrer (״Behelfer“) usw. werden abwechselnd bald auf diesem, bald auf jenem Teil beerdigt, die Bettler 4

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