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Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde · 1903-01-01 · 2 (1903) Heft XII · p. Seite 29

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Journal
Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
Volume
1903
Issue
2 (1903) Heft XII
Date
1903-01-01
Page
Seite 29 (sequence 32)
Language
German
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29 Rath beyzeiten durch gute Anstallten u. Gegen-Verfügungen dem Auflauff gewehret, u. diese rebellische, in den Gemeinen u. dieser Stadt Rechten u. Verfassungen bey Straffe des Todes verbotene Unternehmungen u. Yergadderungen sofort in der ersten Brut ersticket hätte; Als will E. E Rath, wie vorgängig, denen Juden sich still u. ruhig aufzuführen, scharff anbefohlen, also fürnemlich sie, nebst allen und j eden dieser Stadt Bürgern u. Einwohnern, Einheimischen u. Fremden, erinnert, ermahnet, u. denenselben hiemit alles Ernstes gebothen haben, auf den Gassen sich nicht verdächtiger Weise zu versammeln, noch sich Hauffenweise zusammenu. und durch die Strassen zu ziehen, vielweniger einiges Lermens, Geschreyes,Steinwerffens, oder der geringsten Unordnung zu unterfangen: Mit der Verwarnung; dass alle u. jede (welche solcher gestallt sich vergaddern, oder die nur unter dem zusammen rottirten Hauffen sich antreffen lassen, u. nicht sofort auf erstere ihnen beschehene Bedeutung sich von einander, und nach ihren Häusern begeben, sogleich herausu. in Verhafft gebracht, criminaiiter angeklagt, u. nach der äussersten Strenge der Rechte, andern dergleichen Tumultuanten, Aufrührern u. Rebellen zum abschreckenden Exempel, an Leib u. Leben ohnfehlbar gestrafft, zugleich auch die Jungen, welche sich auf den Strassen mit Steinen unter einander werffen, alsofort arretiret, u. nach aller Schärffe gezüchtigt werden sollen. Wornach sich ein Jeder zu richten, u. für Schaden u. Straffe zu hüten hat. Noturn et decretum in Senatu, publicatumcjue sub Signato Saturni, d. 26. Augusti, Anno 1730.“ Die Vorgänge, welche den Senat zu einem so energischen Erlass bewogen haben, werden bei Haarbleicher S. 55 und H. Schiff, Heinrich Heine usw. S. 19 ff gestreift. Allein ihre Angaben zeigen nur, mit welcher Vorsicht die lebendige lieberlieferung über weiter zurückliegende Ereignisse abzuhören ist. Steltzners ״Beschluss des Versuchs einer zuverlässigen Nachricht von dem kirchlichen und politischen Zustande der Stadt Hamburg“ II S. 209 bietet eine Schilderung, die wir als die getreueste unserem Berichte zu Grunde legen 1). Sie lautet: ״Nachdem in der Nacht vom 24. zum 25. August in der Elbstrasse ein Auflauf entstanden, doch rasch gedämpft worden war, versammelten sich Tags darauf gegen Abendszeit ebenfalls einige 1000 von der Canallie, an Matrosen, Jungen u. andern Johann Hagel, u. fielen einige Juden-Häuser mit Stein-Werffen an. Desswegen wurden einige Dragoner nebst dem Adjutanten auf den grossen Neuen-Marckt, welcher voll Menschen war, commandiret, welche das Volck mit Guten auseinander zu bringen suchten; Als aber solches nicht verfangen wollte, sondern mit Steinen nach den Dragonern geworffen ward, setzteu selbige unter das Volck, u. jagten es den alten Möllern-Stein-Weg hinunter; Nach diesem kehrten sie nach der Elb Strasse, u. jagten die Canallie, so allda war, bey der grünen Blancke nach dem hohlen Wege auf den Schar-Markt. Inzwischen hatte der Herr Commendant noch mehr Dragoner aufsitzen lassen, und kam auch selbst zu Pferde an, liess die Infanterie so viel möglich war, durch den Trommel-Schlag zusammen ruffen, dadurch wurde die Canallie vollends aus einander gejaget. E. Hoch-Edler Raht u. die Erbgesessenen Ober- Alten kamen noch demselben Abend auf dem Raht-Hause zusammen, u. weil sie besorget waren, es möchte die Sache weiter, als auf die Juden, angesehen ג) Ergänzungen bieten die MSS Hamb. Chronica von 1678— 1735 und eine Forts, von Tratziger bis 1735 im Bes. d. Ver.’s f. Hamb. Gesch. sowie eine Hamb. Chronik 1700— 1735 auf d. Commerzbibliothek. In den Zeitungen scheint die Censur den Bericht unterdrückt zu haben.

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