Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen der Gesellschaft für Jüdische Volkskunde
- Volume
- 1898
- Issue
- 1 (1898)
- Date
- 1898-01-01
- Page
- – (sequence 85)
- Language
- German
- Belongs to
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6 Man lege nichts unter die Dachrinne, denn dort hausen die Dämonen1). Die Dämonen sollen aus Norwegen stammen־). 7. Was am ersten Tage des Monats geschieht, ist bedeutsam für den ganzen Monat, in gutem wie in bösem Sinne3). 8. Ebenso, was am Ausgange des Sabbats geschieht, für die ganze Woche. 9 Montag und Donnerstag soll man nichts beginnen*). 10. Mit dem ״Lernen41 beginnt man am Neumondstage־'). 11. Bei zunehmendem Monde soll man heiraten, ein neues Haus beziehen, Medizin einnehmen und ähnl, denn dies gilt als Simmentobh6) 12. Den Tag vor Schabhuoth7) ״is eine böser Luft gegangen as Iisroel haben die Taure antfangen . . . Der hot geheissen ״Tabhuach“, wenn Iisroel nit hätten well’n die Taure annemen, so hätt’ er sie alle umgebrucht11 Darum soll man am Erebh Jomtobh nicht zur Ader lassen8). Zwischen dem 17. Tammus und 9. Abh herrscht täglich von 7—9 Uhr der Ketebh m’riri. In diesen Stunden gehe man nicht allein, der Lehrer schlage nicht den Schüler und ähnl.; ״denn das Massel von dem Jehudi is (chas w’scholauml) nit fast gut in den Tagen1‘9). 13. Gegen solche böse Luftgeister schützt Fasten10). 14. Heilige Zeiten, da die Schedim und Ruchaus keine Gewalt haben, sind: die Pesachnächte, daher ״wird kein אבות und □ויהי נע“) gesagt.״ Man sagt nämlich מגן אבות ,•vun de!־ Massikin (Dämonen) wegen [denn vor Zeiten haben sie ihr’ Schulen auf dem Feld gehabt“] für die zu spät Gekommenen, die allein zurück mussten1•). והי וער־ז ist ein Schutz gegen die ״Ungeheuer “8), denn es kommt darin sieben Mal ein ״Sajin" (״ ץWaffe“) vor. Das שמע ישראל schützt vor den Schedim (שך)• denn es beginnt mit einem ש (in שמע) und schliesst mit ך (in אהך)• «) Jos. 203 b. Vgl. Wu 86. *) H. B. 14, 33 s> Jos. 202 b. «) Jos. 903. Vgl. Wa57, 68. *) S. hingegen Jos. 202 b. Grünb. 260. *) Jos. 203. Vgl. Wu 56 339, 372. י) Mi 28b. Vgl, Tyr. 29. *) Mi 30b. Tyr. 30. *) Vgl. Jo« I, 100. >«) Mi 27. •<) Mi 17b. 20. Mi 17b. 24b. Das. 3. 19b.