Der Jüdische Arbeiter
- Journal
- Der Jüdische Arbeiter
- Volume
- 10 (1933)
- Issue
- Heft 2 (13.1.1933)
- Date
- 1933-01-13
- Page
- – (sequence 1)
- Language
- German
- Belongs to
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V»b. b. Erscheint jeden freifeg «bmm^^ Organ der Vereinigten zionistisch sodallstlschen Artoeiteroraanlsällon Poale ZJon - flltacndofb in Österreich Redaktion und Administration: Wien II., Blumauergasse i — Postscheckkonto Nr. 17.878 Tschechosi. Redaktion : Brünn, Koliät^ I99 Tel. 33.398, Postscheckkonto Brünn Nr. 100.145 Bezugspreis: ganzjährig S 12—, halbjährig S 6— Einzelne Nummer 30 Groschen 10. Jahrgang Wien, 13. Jänner 1933 Nr. 2 D. Ben-Gurion (Tel Awiw): Nationale Arbitrage und nationale Sabotage . Ein bekannter jüdischer Journalist und Parteiführer hat seinen Freunden in Erez Israel das Streikbrechen „freigegeben" ... „Mit -der Autorität eines ehrlichen Menschen und Schriftstellers nehme ich den .Flecken vom Begriff „Streikbrecher" in Falästina. Was geht es unsere Freunde an, wenn die Histadruth einen Streik erklärt hat? Es ist keine Schande, wenn man sich weigert, mit Deserteuren zu gehen. Das Ut *eine* Ehre' und keine Schmach." So schrieb der revisioinistiche Führer, Herr Jabötinsky, im Hauptorgan seiner Partei, dem Pariser „Rns&wjet", bald nach der Geschichte mit dem Streik bei Frumin in Jerusalem. Ich bin weit entfernt von Herrn JabOr 'tinskys Anschauungen. Aber ich gebe gern •zu, daß in diesem Fall der Führer ehrli- 'Cher handelte" als seine Freunde und Schüler in Palästina. Die hiesigen Revisionisten •versuchten uns einzureden, daß bei Frumin ^eigentlich gar kein streik sei und die Betharlm, die in der Fabrik die Plätze der Streikenden besetzten, keine Streikbrecher. Jabötinsky aber hatte den Mut, das Kind "beim richtigen Namen zu nennen und Jiat; kurz 'TUHb bündig erklärt, daß m ah sich gar nicht schämen muß —im Gegenteil, es sei eine Ehre und eine Wohltat, in Palästina ^Streiks, zu brechen. Die Begründung ist ganz einfach: Ein :Streik in Palästina ist ein Verbrechen gegen das jüdische Volk und eine Gefahr für -die junge jüdische Wirtschaft im Lande. Ich kenne keine jüdischen . Arbeiter in Talästina, die es lieben,.aus Trotz zu streiken—und die nicht auch um die jüdische ' WirUchäft im Lande bangen, würden. Es gibt kämen Menschen, dem nicht die Sache teuer ist, in die er Schweiß und Blut hineingelegt >it, für die er seine Zukunft und seine Jugenögab und mit der er seine Existenz und cein Lebensideal verbunden 'hak Und wenn solche Arbeiter beschließen zu streiken, dann kt es ein Zeichen dafür, daß ihnen das Wasser bis ( an den Hals steht und daß es keinen anderen Ausweg gibt. Und wenn auch Strtiks als Sünde erklärt werden, dann bleibt doch immer noch" Streikbrecherei eine niederträchtige und gemeine Tat, von der jeder wirklich ehr- 'liche Mensch sich mit Ekel wendet. * Jabötinsky könnte natürlich denken, -daß jeder Streik in Palästina ein Verbrechen gegen das jüdische Volk ist. Es ist aber merkwürdig, daß im gleichen Artikel, wo die revisionistische Streikbrecherei .„freigesprochen" wird. Jabötinsky erklärt, daß es „sehr gut möglich ist, daß die nationalen Arbeiter auch -einmal gezwungen sein werden, ihre Interessen durch einen Streik zu schützen. Darüber aber' werden sie allein beschließen". Also: Die „nationalen" Arbeiter können ihre Interessen durch einen Streik schützen --7 —• warum dürfen es dann nicht auch die „assimilierten" oder „verräterischen" Histadrruth-Arbeiter, die das neue Palästina aufgebaut haben? . Darauf antwortet Jabötinsky: „Die Histadruth glaubt, daß das Streiken auch in Palästina ein gutes Mittel im Kampf um die Arbeiter-Jnieressen ist. Die Revisionisten aber glauben, daß es im Verlaufe eines i nationalen Kolonisationsprozesses keine HoiKumaz urteil gc$cn Revisionisten KongreoaericM suspendiert Sonderverband Auflösung an die Eiehutlve beantragt Berlin, 5. Januar. (J. T. A.) Am 5. Januar begann im Hause der Zionistischen Vereinigung für Deutschland vor dem Ehrengericht der Zionistischen Organisation unter dein Vorsitz des Rechtsanwalts und Notars S. Gronemann die Verhandlung in Sachen der zionistischen Disziplin gegen Dr. S. E. Soskin, Genf, Mitglied des Präsidiums der Union der Zionisten-Revisionisten, und gegen den Sonderverband der Zionisten-Revisionisten, als Teil der Zionistischen Organisation. Die von Rechtsanwalt Dr. Aron Barth als Kongreßanwalt vertretene Anklage zerfällt in zwei Teile. In dem gegen Dr. Soskin gerichteten . Anklageteil wird zunächst darauf hingewiesen, daß in der letzten Tagung des A. G. vom 24. Juli bis 5. August 1932 beschlossen wurde: „Es wird aufs Nachdrücklichste, der ^nachstehende Beschluß des A. C.To'm 30. Augue 1 1930 in Er innerung gebracht: 1. Außenpolitische Sonderverhandlungen mit den Regierungen und dem Vö 1 kerbund dürfen von Zionisten und zionistischen Gruppen nur mit Genehmigung der Exekutive geführt werden."; ' In der gleichen' Sitzung wurden folgende Beschlüsse gefaßt: „Die Zügehörigkeit zur zionistischen Organisation setzt die Unterordnung unter ihre Gesetze und die Beschlüsse ihrer leitenden Instanzen vor au s." Ferner: „D i e Zugehörigkeit von Personen und Körperschaften zur Zionistischen Organisation setzt voraus, däßinallen zionistischen Fragen die Disziplinpflicht gegenüber der Zionistischen Organisation vor der Disziplinpflicht gegenüber anderen Organisationen den Vorrang hat." Kürze Zeit nach dieser Beschlußfassung erschienen im Warschauer „Hajjit" Nachrichten, aus denen sich ergibt, daß Dr. Soskin dem polnischen Äüßenministerium einen Besuch abgestattet hat und in einem Gespräch mit dem Chef der Sektion für internationale Fragen, Graf Raczynski, Fragen des Palästina - Mandates und seiner Realisierung, ferner die Perspektiven des Zionismus als eines internationalen Problems, welches alle Länder interessiert, und die Frage einer jüdischen Petition an den Völkerbund behandelt hat. In dem zweiten, gegen den Sonderverband der Revisionisten sich richtenden Anklageteil wird darauf hingewiesen, daß laut A. C.-Beschltissen „die Zugehörigkeit zur Zionistischen Organisation unvereinbar mit der Zugehörigkeit zu einer außenstehenden Organisation mit höherer Disziplinpflicht" ist, ferner sind außenpolitische Sonderakfiionen verboten; dennoch hat die Union der Zionisten-Revisionisten auf ihrer Tagung in Wien Beschlüsse gefaßt, die in Widerspruch mit den Beschlüssen des A. O. stehen. Die Konferenz der Union beschloß: „Sämtliche Mitglieder der Union der Zionisten-Revisionisten sind der Disziplin der Union unterworfen." Die. Union der Zionisten- Reyisionisten nimmt den Standpunkt ein, daß die Disziplin ihrer Organisation den Vorrang vor der Disziplin der Zionistischen Weltorganisation' hat. Nachdem ein Versuch der Exekutive, den Sonderverbarid der Zionisten-Revisionisten zu einer klaren Stellungnahme gegenüber diesen Beschlüssen zu veranlassen, gescheitert war, hat der Kongrreßanwalt den Sohderverband um die Bekanntgabe seiner Stellungnahme zu den Anklagepunkten gebeten. Der Brief blieb unbeantwortet. DOS Urteil. Nach mehr als fünfstündiger Verhandlung verkündete das Gericht am 6. Januar um 2 Uhr morgens das Urteil gegen den Sonderverband der Zionisten-Revisionisten. Es lautet: Der Sonderververband der Zionisten-Revisionisten wird suspendiert: das Eh renge - (Schluß; auf S. 5.) Film der Woche Das Urteil von Berlin, mit dem das Kongress,- gericht der Exekutive die Auflösung, des Sonder- Verbandes der Revisionisten empfiehlt, kommt nur den Uneingeweihten überraschend. Der Kampf um die politische Prärogative der Zionistischen Weltorganisation geht bereits seit dem letzten Baseler Kongress und wenn an dieser ^Entscheidung, die von einem objektiven, politisch wohl unvoreingenommenen . Kollegium gesprochen wurde, etwas auszusetzen ist, dann wäre es dies, dass sie um reichlich zwei Jalire zu spät kommt, dass die politischen Aktionen der Revisionisten, die arbeits- und auf'bauscliädigenden Parolen dieser Organir sation es schon längst erfordert haben, dass klärer Tisch geschaffen toird. Jetzt, wo das Urteil mit bewundernswertem" Mut ausgesprochen wird (denn dass diese Ricltier sich bei den Revisionisten undden mit ihnen sympathisierenden Allgemeinen Zionisten nicht beliebt machen toerden, ist offenkundig), findet es eine psychologisch ungünstige Situation : Die zionistische Öffentlichkeit hat sich schon so sehr an das revisionistische übel, seine demoralisierende Metze gegen die Arbeiterschaft, die Wahllosigkeit und Gro'bschlächtigkeit seiner Argumente gewöhnt, dass die Berliner Entscheidung heute sicher von vielen Menschen als zu scharf empfunden werden toird, die noch vor zwei Jahren ohne weiteres zugegeben hätten, dass kein anderer Ausweg bestehe. Diesen freilicU muss gesagt werden, dass die Notwendigkeit, chronische Erkrankungen zu heilen, nicht minder dringend ist als die Behandlung akuter l bei. Der Revisionismus, der sich' zu einer chronischen Krankheitserscheinung im organisatorischen (und auch im geistigen) Organismus unserer Bewegung awzuioachsen begann, wird gestehen müssen, dass die drakonische Massnahme,,' der., er sich gegenübersieht, eine notwendige.Redk-., tion der' Zionistischen Organisation darstellt, der für ihre historische Aufgabe, die Schaffung der jüdiscJien nationalen Heimstätte, reichlich objek- : tive Schwierigkeiten erwachsen und die auf der Wahrung der organisatorischen und politischen, Disziplin bestehen muss. Das Urteil toird vielen Revisionisten die Augen über den Irrweg'ihrer kleinen Duces und ihres Apparates öffnen; es bleibt nur noch übrig, die Hoffnung auszusprechen, dass die Exekutivestark 'sein und dieses. Urteil bestätigen wird, das die einzige Lösung eines auf die Dauer untragbaren Konfliktes ist. Die Angät vor einer Sezession der Bewegung darf hier nicht den Ausschlag geben. Wir toerden auch in diesem Falle nur die verlieren, an denen wir nichts zu verlieren haben. Die breiten jüdischen Missen werden sich trotz der grossen journalistischen Begabung Jabötinskys nicht w>n der historischen Zionistischen Organisation lösen. So kann man erioarten, dass sich diese Massnahme letzten Endes in einer Gesundung der innerzionistischen. Verhältnisse ausioirken wird. ■ Unserer heutigen Auflage liegen Erlagscheine bei. Wir bitten unere Freunde, sie zur überweisungdes Abonnementsbetra'ieszubenützeri.Aus-' land-Überweisungen mit Postanweisung erbeten. Streiks und Aussperrungen geben darf, weil diese beiden Formen von Klassenkampf für die jüdische Wirtschaft schädlich sind und weil das einzige Mittel, die gerechten Interessen beider Seiten zu schützen, in einem obligaitoris/chen nationalen Schiedsgericht besteht. Deshalb verlangen sie, daß sowohl der Jischuw, d. h. die Assefath Haaüwcharim, als auch der Ziomstenkongreß sich gemeinsam an einem „Mussad Eüon Leboreroth Leumith" (einer obersten Instanz für nationale Schiedsgerichtsbarkeit) beteiligen sollen, zusammengesetzt aus Vortretern aller Zweige der l*roduktion unter dem Vorsitz unparteüscher Personen —- und dieser Jnstanz sollen die lokalen „Arbeitsämter'.' unterstehen. Diese oberste Instanz hat in jedem Konfliktfall zwischen Arbeiter und Arbeitgeber einzuschreiten. Es soll für alle Juden, Arbeiter und Arbeitgeber, obligatorisch sein, sich an diese Instanz zu wenden und sich ihren Beschlüssen zu unterwerfen. Streiks und Aussperrungen sind, ehe die oberste Instanz gesprochen hat und auch nachdem sie gesprochen hat, als nationaler Verrat zu betrachten uud mit allen Mitteln strengsten gesellschaftlichen Boykotts zu bestrafen " Ihr werdet mir diesen langen Auszug aus Jabotinskys Artikel verzeihen. Ich habe es für meine Pflicht gehalten, seihen Standpunkt in seinen eigenen Worten wiederzugeben, weil es sich da um den Schwerpunkt' der Diskussion handelt, die jetzt die ganze zionistische Bewegung beschäftigt, dank der Offensive der Revisionisten gegen die organisierte Arbeiterschaft in Palästina. Also — nationale obligatorische Arbitrage, vom Ziömistenköngreß und vom Waad Leumi organisiert — das ist die Lösung der sozialen Frage in Palästina. Kleinigkeit! Eine vollständige und endgültige Lösung für eine schwere Frage, über die die größte^ Geister der Welt sich die Köpfe zerbrechen. Wahrlich, diese LCsung ist keine originelle. Man hat das schon in vielen Ländern vorgeschlagen und in einigen angewendet und die Frage ist selbst in diesen Ländern noch nicht gelöst worden. Das erste Land, das eine obligatorische Arbitrage in Arbeitskonflikten einführte, war ■ Neuseeland (1894). In der Praxis wurde das Gesetz in ein Mittel staatlicher Regelung der Arbeitsbedingungen verwandelt, als Mittel aber, Konflikte zu vermeiden, hat sich das Gesetz nur teilweise be* währt. Ebenso ging es in Australien uiid in einigen anderen Staaten. Und doch existierte in allen diesen Ländern schon jahrelang eine Arbeiten schutzgesetzgebung und das Prinzip von organisierter Arbeit war praktisch und theoretisch a n e r k a n n t und durchgeführt. Die Organisierung der Arbeiterschaft ist eine notwendige Vorbedingung, ohne welche obligatorische Schiedsgerichtsbarkeit unmöglich ist. Es muß doch vor allem die anerkannto Körperschaft, geben, die vor Gericht erscheint und dann seine Beschlüsse durchführt. Und selbst dann ergaben sich oft Schwierigkeiten und diese oder jene Seite war mit dem Urteil des Schiedsgerichtes nicht zufrieden; Die Ur-, sache ist leicht versländlich. Sohiedsgc*. richtsibarkeit erfordert die Einsetzung' eines neutralen Schiedsrichters, der weder der einen noch der anderen Seite angehört. Er . ist persönlich nicht an. dem Streit interessiert und mehr oder weniger ein ehrlicher Mann. Das Unglück ist aber, daß es bei Arbeitskonflikten Fragen gibt, die nicht rein objektiv, wie mathematische oder andere rein wissenschaftliche Probleme beantwortet werden könneu. Wie hoch soll der Arbeitslohn sein? Nach den Mög-< lichkeiten der Wirtschaft und den notwen^ dagen Bedürfnissen der Arbeiter! Was abor^v sind die „Möglichkeiten der Wirtschaft"?,