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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1926-01-01 · Heft 1 · p. Seite 601

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
29 (1926)
Issue
Heft 1
Date
1926-01-01
Page
Seite 601 (sequence 63)
Language
German
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ALTJÜDISCHES GEMEINDELEBEN 601 CHEWRASSUDE IN MATTERSBURG 1900 (Vgl. Jahrbuch für jüdische Volkskunde 1924./25, S. 473) liehe Engbrüstigkeit von einem Arzte hat Zeugnisse geben lassen, um mit solchen neuen Waffen sein Gesuch, wo es nicht bereits geschehen, erinnern will. Wenn nun, gnädigster Fürst! wie in der Beilage sub N. 2 des mehreren ausgeführt, die Nachteile einer solchen Privatschule zu vielfach und zu groß sind, auch dergleichen Winkel-Sinagogen und Conventicula jederzeit verhaßt gewesen und dahero auch nie von Höchstdero in Gott ruhenden Vorfahren geduldet worden, mithinn die Judenschaft zwar mit Grund hoffen kann, daß auch Euer Höchstfürstliche Gnaden, von Höchstweichen dergleichen Goncessionen alleinig abhangen können, dem Moyses nicht eine solche Winkel-Sinagoge und Quelle häufiger Nachteile, Unordnungen und ewigen Zanckereyen um so weniger dulden werden, da Ihr nicht ohnbekannt ist, daß die Verfilfältigung deren Sinagogen an einem Orte sich mit denen kristlichen besonders katholischen Grundsätzen nicht räume, so muß sie gleichwohl befürchten, daß sie auf die abermalige Vorstellung ihres Gegners zu einem unnötig weitläufigen Schriftwechsel und dadurch zu vielen Kosten genöthigt wird. Um diese zu vermeiden und die bishiehin unter der Warburger Judenschaft bestandene Ordnung und Einigkeit zu erhalten, wirft sich dahero dieselbe Euer Hoch fürstlichen Gnaden untertänigst zu Fü(3en und bittet um gnädigste Bestätigung des am 2ten d. M. vom Archidiaconat-Gerieht ergangenen Bescheids, [sojfort diesem Gerichte anzubefehlen, den Moyses Söst mann mit seinem Gesuche zu enthoren und gänzlich abzuweisen. Worüber etc. Hierauf wird dem Freygrafen zu Warburg gnädsl. anbefohlen, den dasigen Juden Moyses Sostmann in dem Falle, daß derselbe auf etwane anderweitig unstatthaft nachzusuchende Erlaubnis eine Nebensinagoge in dasiger Neustadt anzulegen sich unterstehen sollte, solches bey nahmhafter Strafe zu untersagen. Hildesheim, den 26. Dez. 1789. Franz Egon (L. S.). 861. (Deutsch.) Der Jude Michel Sallop.ion aus Hohenweipel zeigt vor mir schriftliche Urkund vom verstorbenen Rabiner Alexander, welche besagt, wie der Jude Michel eine Thora in der Synagoge in der Behausung des Juden Joseph zu Grossenehr[ich] zum gewöhnlichen Gebrauch bringen

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