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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1913-01-01 · 3 (1913) · p. Seite 20

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
16 (1913)
Issue
3 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 20 (sequence 22)
Language
German
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Rom. Reichs Erztruehsess, und Kurfürst zu Jülich, Cleve und Berg, Herzog etc. etc." etc. Entbiethen allen und jeden Hoch- und Niedern Standspersonen, Kriegs-Officiren und allen Unserm commando Untergebenen wie. ingleichen Unsern Hofraths-Präsidenten, vice Präsidenten, Statthaltern, vicedomen, Kanzlern, und Renntmeistern, auch Pflegern, Kastnern und all übrigen Unsern Gerichts-Mauth-, Zohl- und accis-Beamten, dann sonsten männiglich, denen dieses Unser offenes Patent und Freypass-brief zu lesen fürkommet, Unsern Gruss und Gnad zuvor, und geben denselben hiemit zuvernemmen, dass, nachdeme Wir von Joseph Samuel Wertheimer, als Unseres in Gott ruhenden Herrn Vetters Weyl: Maximilian Joseph, Kurfürsten in Bajern Liebden Christmildesten Andenckens, gewesten Hof- und Kammer- Agenten unterthänigst belanget worden, um Wir selbigen in Ansehung der sowohl gedacht Unseres Herrn Vetters Franz Clemens Herzogens in Bajern Lbd. Lbd. getreuest und aufrichtigst geleisteter Diensten, als nicht münder . in Anbetracht jener ganz besonderer Verdiensten, welche bey Unsern Durchleuchtigsten Kurhauss .sein verstorbener Gross-Vater Wolf Wertheimer, als Ober-Hof-Faktor, in die et lieh vierzig Jahr bekanntermassen erworben hat, zu Unsern gleichmassig würklichen Hof- und Kammer-Agenten gnädigst an- und aufzunemmen geruhen möchten, Wir in huldreichster Erwegung solch angezogener wahren Motiven und seiner Uns angerühmten capacitet, dann bey seinen jungen Jahren besitzenden D ext er it et und Erfahrenheit zu Unternehmung nüzlicher Geschäften zu willfahren nicht entstehen wollen, wo foigbaf Wir ihne Joseph Samuel Wertheimer zu Unsern würklichen Hof - und Kammer- Agenten dergestalteri gnädigst ernannt und aufgenohmen haben, dass er sich, und all die seinigen nicht alleinig in Unsern Landen zu Bajern und der obern Pfalz, iedoch mit Ausnahm der Herzoglich Neuburg-Sulzbach: und Unterpfalzisehen Landen, und sonderbar in Unserer Haupt- und Residenz-Stadt München mit verschiedenen Negotien aufhalten, sondern auch als Unsern Hof- und Kammer-Agenten gegen Uns und iedermänniglich sich also nennen, und schreiben möge, auch in Unsern Dicasterien und Kanzleyen und sonsten Männiglich dafür erkennt, gehalten, und geachtet werden solle. An die Auswärtige hoch- und niedere Stands-personnen, Kriegs-Officiers, und deren untergebene, wie auch Obrigkeiten und Einwohnere ergehet demnach das geziemende Ersuchen, Ihne Joseph Samuel Wertheimer allenthalben für Unsern Kurfürstlichen Hof- und Kammer-Agenten anzusehen und zu erkennen, mithin sowohl Ihne selbst, als die seinigen und der von seinetwegen dieses Patent entweder in originali oder einer beglaubten Abschrift vorweisen wird, zu Wasser und zu Land nicht allein frey und ungehindert pass- und depassiren zu lassen, auch keinen Einhalt zu thuen, noch denenselben das auf dem Land gegen ungebührlichen Gewalt allenfalls bey sich

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