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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1913-01-01 · 2 (1913) · p. Seite 25

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
16 (1913)
Issue
2 (1913)
Date
1913-01-01
Page
Seite 25 (sequence 27)
Language
German
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— 25 — für Unseren höchsten Dienst tragende Beeyierung an Tag zu legen sich bestrebet hätten, auch diese ihre devoteste Gesinnung noch ferners darzuthun verhofften; Uns allerunterthänigst bittend, Wir gerühmten Ihnen als jetzt regierende Kayserin, Königin, Erblandesfürstin und Frau zu desto mehrerer Bekräftigung dieser ihrer hegenden allerunterthäriigsten Devotion, und damit Sie solche noch mehreres zu veroffenbaren im Stand gesetzet würden, eine eigene Hof-Schutz-Freyheit dergestalten gnädigst angedeyhen zu lassen, dass Sie gegen Erlegung einer jährlichen gemeinschaftlichen Schutz-Taxe mit dem Juden Mändl Leiderstorfer alsCapo di Famiglia angesehen, und sich mit Weib, dann jeder mit zweyen ihrer Verehelichten Kindern, samt denen benöthigten Leuthen, ohne in der Zahl deren Domestiquen gebunden zu seyn, mit Eximierung von der allgemeinen Juden-Ordnung, sich allhier in Unserer Residenz Stadt Wienn, oder wo sich sonsten Unser Hof- Laager befinden wird, aufhalten, auch ohnegehindert Männiglich bey denen jüdischen Zeremonien, und dem Mosaischen Gesätz, sowohl in Lebensals Sterb-fällen, ohngehinderet zu Verbleiben Befugt- und anbey Von der sonst gewöhnlichen Visitation Befreyet seyn sollen. Wann Wir nun Gnädiglich angesehen solche deren Supplicanten allerunterthänigste Bitte, und Uns hiernächst mit mehreren angerühmet worden, mit was Besonderen Eyfer dieselben sich zu Beförderung Unseres höchsten Dienstes Verwenden, auch dass Sie sich bis anhero jederzeit eines redlich- und ehrlichen Wandels Befleissen, und Uns noch ferners allerunterthänigste Dienste zuleisten des allergehorsamsten Erbiettens seyen, Als haben Wir über den Uns in Sachen erstatteten Gehorsamsten Vortrag mit wohlbedachten Muth, gutem Rath und rechtem Wissen, auch aus Königlich- und Erzherzoglicher Machts-Vollkommenheit, ihnen Samuel und Low Leiderstorfer die gebettene Hof-Schutz-Freyheit, gegen Erlegung einer jährlichen Schutz-Tax per Achthundert Gulden, welche Sie mit dem mit Gleicher Schutz-Freyheit untereinstens versehenen Juden Mändel Leiderstorffer in denen gewöhnlichen Terminen gemeinschaftlich zuerlegen, und also in Ansehung dieses Quantinnier für den anderen zu stehen, und hiefür jederzeit, auch bey abieben des ein- oder anderen Capo in solidum zu haften haben werden, wie folget gnädigst ertheilet, und Verliehen und zwar Sollen Sie Juden Samuel und Low Leiderstorffer Von nun an als Capo di Famiglia angesehen werden, und nehmen Wir Sie zugleich auf fünf- und zwanzig Jahr in Unseren Landesfürstlichen Vorspruch, Schirm, Schutz und Geleit dergestalten gnädigst auf, dass Sie sich Bemelte zeit hindurch mit Weib, und ein jeder mit zweyen seiner Vereheligten Kindern, samt ihren Benöthigten Domestiquen in Unserer hiesigen Residenz-Stadt, oder wo Wir sonsten Unser Hof-Laager aufschlagen dörffen, zu Unseren Dienst und Befehl aufzuhalten, auch nach vorläufiger Untersuch-

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