Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1911-01-01 · Heft 2 · p. Seite 74

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
14 (1911)
Issue
Heft 2
Date
1911-01-01
Page
Seite 74 (sequence 26)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
93% known words query
IRI
…/2638044-2638094-2638096--1111-2640959
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

gebührlich einer vor dem anderen, insbesondere über die) „Kantoren44 (,was gegen die Ehre und den Frieden auch des Vereines wäre. (Bei diesem Festmahl (hat keiner das Recht, vor dem Tischgebet) aheim zu gehn (ohne Erlaubnis des Vorstehers. Die Vorsteher sollen besonders darauf achten, daß der christliche Friedhofswärter keinerlei Aenderungen auf dem Friedhof vornehme, daß er nicht neue Bäume pflanze, nichts säe oder Vieh auf den Gräbern weide, daß er nicht beim Ausmisten des Stalles den Friedhof verunreinige usw. Hat jemand eine das Vereinswohl betreffende Angelegenheit zu melden, so trage er sein Anliegen dem Vorsteher vor und dieser unterbreite es der Vereinsversammlung, Dort äußere ein jeder, wie sie auf der) Tafel (verzeichnet sind, seine Meinung und keiner gerate ins Schreien und in trotziges Beharren auf seiner Ansicht, er schließe sich der Majorität an. Keiner verlasse seinen Platz. Die beim Grabgraben beschäftigten Vereinsmitglieder — zum Leben, nicht zum Sterben! — möge sich vor jeder Leichtfertigkeit hüten bei Strafe eines Reichstalers, und der die Lebenden am Leben erhält, gebe uns ein langes und segensreiches Leben in dieser und ein glückliches Los in jener Welt! Amen. Schelah. Vollendet am Mittwoch, den 13. Kislev Chb JTnb Dtmn CÄn ybpri. Einband: Worms, den 16. Febr. 1789. Ein Gebet vor dem Beginn des. Grabgrabens . . . (Am Ereb R Chodesch Adar früh vor Tagesanbruch um 4 Uhr gehe die ganze Chebra kaddischa in die Raschi-Synagoge. Man rezitiere vier Bücher-Psalmen. Alsdann nach Tagesanbruch bete man wie üblich und sage man folgende Selichot . . . Wenn dieser Erebh R Chodesch auf Montag oder Donnerstag* fällt, liest man den fälligen Toraabschnitt vor, an anderen Tagen liest man „Wajehal". Der Knellgabbe ruft die synagogalen Funktionen aus und der alte Vorsteher muß sich aufrufen lassen. Ist kein Ahronide zugegen, dann auch der Jung-Vorsteher. Eine halbe Stunde nach dem Gottesdienst versammelt sich die ganze Chebra kaddischa im Hause des) Seniors (bei Strafe eines Batzens) und kommen zusammen mit schwarzen Mändel und keine blaue und (umkreisen den Friedhof und haben dabei) in Rang zu gehn. (Dann sagt man ein Gebet, das einer aus dem Verein verfaßt und in seinem Namen der gelehrte Juspa Schammasch verfügt hat, auf dem Friedhof zu sagen Jahr für Jahr am Fasttag am R Chodesch Adar im Jahre 419 (1659). Nach dem Umzug setzt man die Grabsteine.

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.