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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1910-01-01 · 1 (1910) · p. Seite 37

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
13 (1910)
Issue
1 (1910)
Date
1910-01-01
Page
Seite 37 (sequence 42)
Language
German
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— 37 — t why inn dviöö min und abgeben wird aus der Höhe von ♦ ....i) seinem Geiste auf uns, nrnni yipn und unsere Verstoßenen sammeln wird, * wdk nn urwa Und unseren Gesalbten den Odem unseres Geistes bringt. mnoa b&ft p^!? «21 Nach Zijon aber kommt der Erlöser, schnell nanfa in unseren Tagen ♦p« Amen2). Folio 4, pag, 1, beginnt der Index. Diese und die folgenden 3 Seiten tragen die Überschrift *\)r\2 now pB*rn >jö>Dö rr6 ihn Dpi&n »Paragraphentabelle in diesem Pinkas«. Auch der Index ist parallel zu den Verordnungen in 8 Absätze geteilt, von denen alle mit Ausnahme des ersten und 7. keine besonderen Titel tragen. Folio 9, pag. 1. Zeile 1 beginnt der erste Absatz der Verordnungen, keine Überschrift. Er enthält allgemeine Vorschriften für den Gemeinde- und Monatsvorsteher und reicht von § 1—§ 25. Folio 11, pag. 1. Zeile 9 beginnt der zweite Absatz, er trägt die Aufschrift npis »kmi nurun »Vorschriften für den Almosenverwalter« und reicht von § 26—§ 42. Folio 12, pag. b. Zeile 6, beginnt der dritte Absatz, vorangeht eine Mahnung als Aufschrift, in der besagt ist, daß jede Gemeinde einen Rabbiner, Kantor und Synagogendiener anzustellen hat, dann folgen die Einnahmsquellen § 43—50. Zu demselben Absätze gehören noch die Verpflichtungen des Rabbiners gegen die Gemeinde § 51—§ 61. Folio 13. pag. b. Zeile 5 von unten beginnt der vierte Absatz, er trägt die Aufschrift: jmn nmwwn >Dienstpflichten des Vorsängers« und reicht von § 62—75. Folio 14. pag. b. Zeile 1 beginnt der fünfte Absatz, er trägt die Aufschrift mwn nmwwn »Dienstpflichten des Synagogendiener« und reicht von § 76—89* Der sechste Absatz beginnt Folio 15 a. Zeile 14. Er trägt die Aufschrift rar fcipn flttiwi »Einrichtungen der Gemeinde« und enthält 1. eine längere Einleitung, 2. Vorschriften für den wochentäglichen Gottesdienst, 3. Erzählung vom großen Brande, 4. das Citieren besonderer Psalmen. 5. Fasttage. 6. Sabbatgottesdienst. 7. Ostern, Pfingsten, Neujahr, Versöhnungstag, Laubhütten und Simchat-Tora. 8. Vorschriften für die Gerufenen Chatan Tora und Chatan Bereschit; Chanuka und Purim und reicht von § 90—160. 9. Der siebente Absatz beginnt fol. 21. pag. a. Zeile 4. Er trägt eine längere hebräische Aufschrift und umfaßt die Vorschriften für die Spenden zur Erbauung der Synagoge. Er reicht von § 161—§ 168. Der letzte Absatz beginnnt Fol. 21 b, Zeile 10 mit der Aufschrift r&npn n*w »die sonstigen Verordnungen für die Gemeinde«, und enthält die Vorschriften *) Vergl. oben Anm. 1. 2) Die Transkription habe ich so durchgeführt, daß ich sämtliche ins Peutsche übertragenen Worte in eine [ ] eckige Klammer setzte.

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