Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 11 (1908)
- Issue
- 4 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 172 (sequence 44)
- Language
- German
- Belongs to
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Biicherscliaü. Hejcl, J., Das alttestamentliche Zinsverbot im Lichte der ethnologischen Jurisprudenz sowie des altorientalischen Zinswesens. (Bibl. Studien XII. Bd., 4. Heft.) Freiburg 1907, Herder. VIII, 98 & M. 2.80. Eine überaus lehrreiche Studie, die an der Hand weitausholender Forschungen dartut (S. 91), „daß die alttestamentlichen Ansichten über Zins und Wucher durchaus nicht von den Babyloniern oder Assyriern entlehnt sein können, da hier entwickeltes Zinswesen, Kapitalismus, Gewinnsucht bzw. allgemein verbreiteter, offizieller Wucher, selbst mit heiligen Tempelgütern von Seiten der Träger der Religion (Assyriern), vorherrscht, in der Bibel dagegen die Liebe zum armen Genossen in den Vordergrund tritt", daß „die offiziellen Repräsentanten der Religion Israels niemals ihren Nacken unter das Joch des Babylonismus gebeugt, sondern daß sie im Gegenteile gegen dasselbe mit staunenswerter Festigkeit und Konsequenz reagiert haben." In Ägypten (S. 21) waren die größten Wucherer die Götter. Sie besaßen ja durch das Gesetz ein Privilegium, daß sie von Darlehen der Tempelgüter den vierfachen gesetzlichen Zins und sogar den Zinseszins (der sonst unzulässig war) im Schuldbriefe ausbedingen durften." Die Schrift verdient die weiteste Verbreitung. M. Steinthal, S., Die Hygiene in Bibel und Talmud. Berlin, Hugo Steinitz, 1907. Sanitätsrat Steinthal hat den von ihm über das oben angegebene Thema gehaltenen Vortrag im Druck erscheinen lassen, was im Interesse der Verbreitung eines richtigen Verständnisses für die jüdische Gesetzgebung auf das Lebhafteste willkommen zu heißen ist. Wenn ein moderner Gelehrter es ausspricht, dass ein Teil der Forderungen des jüdischen Gesetzes, welcher die seelische und leibliche Gesundheit betrifft, den eigentlichen Inhalt der sozialpolitischen Gesetzgebung der letzten 30 Jahre bildet, so dürfen wir hoffen, daß die voraussetzungslose Wissenschaft auch den anderen Teilen des jüdischen Schrifttums eine gerechte Würdigung entgegen bringen wird. Dem Sabbatgesetz, welches den Juden einen Tag gegeben hat, an dem das Gemüt innerlich von allem Drucke befreit und der Geist gestärkt und gehoben wird, alle körperliche Arbeit ruht, schreibt Steinthal den hervorragendsten Anteil an deT Tatsache der Existenz Israels zu; ohne den Sabbat wäre es unfähig gewesen, seine Leiden so lange zu tragen. Für eine Reihe von Vorschriften, z. B. über den halben Fasttag in jeder Woche, die Speisegesetze, das Gebot des Händewaschens, das Schächten wird die hygienisch-wissenschaftliche Begründung geliefert. Zu dem Gebote der Beschneidung bemerkt Steinthal sehr schön, daß dieses zweifellos die Bedeutung habe, daß der Mensch daran erinnert werden soll, daß er selbst die tierischen Triebe einem heiligen Zwecke dienstbar zu machen habe, in diesem Falle dem der Fortpflanzung des Menschengeschlechtes. R. L. Frank, K., Babylonische Beschwörungsreliefs. Leipzig, J. C. Hinrichs, 1908. IV, 94 S. Das Kapitel über die Krankenbeschwörung in der babylonischen Literatur enthält manche Anklänge an Althebräisches, so das Mund auf Mund legen, vgl. 2. Könige 4, 34, und spätjüdischen bzw. allgemeinen Volksglauben, so die Vorstellung, daß der Person widerfährt, was man ihrem Bilde zufügt (S. 58), das Spinnen und Umgrenzen mit der so gewonnenen Schnur, in die zweimal sieben Knoten geknüpft werden (S. 63). Die gründliche Arbeit bedeutet einen wertvollen Beitrag zur semitischen Religionsgeschichte. P. Druck von M. Packe & Co. in Leipzig.