Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 11 (1908)
- Issue
- 4 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 151 (sequence 23)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2638044-2638087-2638091--0680-2640663- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
OCR text
— 151 — lieh kamen die Prager Musikanten: Wolff, Wolff Neßler (Nathan), Lazarus Jakob, Israel Meyer, Philipp Salomon oder Salman und Lewin Wolff dort hin.1) Wenn Lewin Wolff, der hier in den Meßbüchern wohl nur irrtümlich als Prager Musikant aufgeführt wurde, 1699 seine beiden Gehilfen nicht wieder mit nach Leipzig brachte, so kann vielleicht vermutet werden, daß deren Leistungen weniger Beifall fanden, als die ihrer Prager Kollegen, da ja auch König2) beim Jahre 1703 von einer „elenden Musik" spricht, die das Ahasverusspiel begleitete, welches am Purim arme jüdische Knaben in den Häusern der Bemittelten in Berlin aufführten. Wie dem aber auch sei, jedenfalls mußten die Berliner Klesmorim sich ausschließlich durch ihre Kunst ernähren, da ein Provinzialreglement vom Beginn des 18. Jahrhunderts den jüdischen „Schukläppern, Schulmeistern, Präzeptoren, Totengräbern und Musikanten" jeden Handel untersagte. Schutzgeld mußten sie aber trotzdem zahlen, da das Edikt vom 30. Oktober 1698 die Berliner Schutzjuden, Schulbedienten, Kantoren und Totengräber nur dann von Erlegung des Schutzgeldes befreite, wenn sie keinen Handel trieben, „noch mit musikalischen Instrumenten in den Wohnhäusern aufwarteten.3) Dabei mußten sie sich auch auf ergangenen Befehl vom 25. Februar 1762 in der Adventszeit des Musizierens enthalten.4) Lewin Wolff, auch Levi Wulff genannt, der wie oben gemeldet 1698 in Leipzig gastierte, hatte erst ein Jahr zuvor eine Konzession als Spielmann in Berlin erhalten, durfte aber ebensowenig wie von auswärts verschriebene Musikanten den Stadtmusikus in seinen Einnahmen beeinträchtigen, dafür gestattete ihm die Konzession „des Frey tags denen Juden in der Synagogae [zu] musiciren", was ihm aber nichts nützte, da die Judenschaft dagegen vorstellte, „daß sie dergleichen Musique in Ihrer synagoguen nicht gebrauche"5). Möglicherweise hat sich die Judenschaft doch noch anders besonnen, denn bei Streitigkeiten, die Wolff 27 Jahre später (1724) mit dieser hatte, nannte er sich in einer Beschwerde „Spielmann bei der ehemaligen Lippmannschen Schule". Später verlangte er eine Bestätigung als Musikant und die Verpachtung der jüdischen Hochzeiten auf 10 Meilen im Umkreise um 25 Taler jährlich, erhielt aber den Bescheid, daß „man diesen unvergleiteten Juden, der schon längst hätte weggeschafft werden sollen, nicht länger dulden solle".6) Es muß daher fraglich erscheinen, ob der eine Spielmann, der sich 1739!) Freudenthal, Leipziger Meßgäste in: Monatsschrift f. d. Gesch. u. Ws. d. Jdnt. 1901. S. 460 ff. (Acta des Kgl. Staatsarchivs zu Dresden, loc. 9482 u. 9483.) 2) Annalen der Juden in der Mark Brandenburg. 3) Monatsschrift f. d. Gesch. u. Wissensch, d. Judent. 1851—52. S. 97 u. 217 f. 4) Geiger, Gesch. d. Juden in Berlin II. S. 118. 4 Ebendas. I. S. 26 f. 6) Geiger in Zeitschrift f. d. Gesch. d. Juden in Deutschi. III. S. 226 f. 4*