Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 11 (1908)
- Issue
- 3 (1908)
- Date
- 1908-01-01
- Page
- Seite 118 (sequence 30)
- Language
- German
- Belongs to
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— 118 — Abkürzungen: J. Juden, Ch. Christen, K. Kaiser. F. Fürst, FL Gulden, Kr. Kreuzer. Die eingeklammerten Zahlen weisen auf Aktenstücke ähnlichen Inhaltes hin. Die Numerierung der Akten ist neu und von Herrn W. Toch vorgenommen. F. Nr. d. Aktes Tag Monat Jahr Gegenstand 1600—1700 1 20. vin. 1617 Verordnung des Kaisers Mathias zur Regelung des Verhältnisses zwischen Meistern und Arbeitern in der Lederbranche. 2 16. vn. 1628 Antwort an den Kardinal Franciseus, Fürsten von Dietrichstein, der befohlen» man dürfe die Juden im Verkaufe von Leder nicht behindern. 3 15. V. 1630 Erlaß des Kaisers Mathias, die Juden im Handel nicht zu hindern. 4 4. n. 1633 Kaiser Ferdinand IL befiehlt, infolge Beschwerde der Christen, den Juden, über den Lederhandel Bericht zu erstatten. 5 10. V. 1651 Kaiser Ferdinand III. verordnet, die Juden auf den Märkten im Handel nicht zu behindern. 6 13. i. 1655 Dekret des Fürsten Maximilian von Dietrichstein an die Juden, wegen Bezahlung einer Summe von 174 Gulden. 7 4. vn. 1656 Bestätigung über halbjährige Interessen per 720 fl. 8 1657 Bericht über die unbewohnten Häuser, aus Rücksicht auf die Steuer. 9 26. ii. 1661 Kaiser Leopold I. bestätigt die von Ferdinand II. erlassene Verordnung, die Juden auf den Märkten nicht zu stören. (Siehe Nr. 5.) 10 22. xn. 1661 Dekret Leop. L, daß nur gelernte Lebküchler Lebzeltwaren verkaufen dürfen. 11 19. VI. 1665 Bitte der Juden an den Fürsten Walter Xaver von Dietrichstein, Honig verkaufen zu dürfen. 12 18. IX. 1665 Vertrag Hartmanns v. Lichtenstein mit den zwei jüd. Vorstehern, gegen eine jährliche Zahlung von 60 Gulden sei es den Juden gestattet, die Märkte von Wilfersdorf, Mistelbach u. Poysdorf zu besuchen. 13 23. xn. 1671 Amtlicher Erlaß, daß nur gelernte Bader das Handwerk ausüben dürfen. 14 30. VI. 1672 Vergleich mit dem Stadtrate wegen Einfuhr von Koscher-Wein. (Siehe Nr. 53, 55, 61, 66.) 14a 20. vn. 1672 Vereinbarung der J. mit dem Stadtrate» ihnen jährlich 2000 Eimer Koscher-Wein zu liefern.