Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 610 (sequence 636)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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610 Flesch, Der Pinax von Austerlitz. und sich vom obersten Platz entfernt. Jeder einzelne von den Gemeindevorstehern muß an diesem Beschluß festhalten und darf nicht sein Antlitz in den Boden bohren (gemeint ist, als wolle er nicht sehen). Geschlossen Freitag, 19. Ab 541 (=10. August 1781). Sender Deutsch, Moses Wolf, Loser p"W2 (Bock), 2 Unterschriften unleserlich. — S. 6 a h. Am unten genannten Tage waren die Vornehmen, die 7 Vorstände der Gemeinde, versammelt und es erschien hrr Binjamin Brünn vor ihnen mit der Bitte, daß ihm ein „Attestatum" über sein Haus und seinen Synagogensitz, derzeit im Werte von 400 Gulden, worauf keine Schuld haftet, ausgefolgt werde. Es wurden Haus und Synagogensitze wie es Usus 3 mal (Montag, Donnerstag, Montag) in der Synagoge ausgerufen und niemand hat dagegen Einspruch erhoben. Nur der Vormund der Waisen nach dem verstorbenen Mendel ben Gerschon hat ein Verbot gelegt wegen einer Schuld von 40 Gulden Hauptgeld außer Zinsen bis zum heutigen Tage. Damit nun den Waisen kein Schaden erwachse, aber auch der genannte hrr Benjamin keinen Schaden erleide, zumal er des Attestatums statt einer Kaution für den „Tabakspächter" nötig hat, so haben die Gemeindevorstände mit ihm Gnade geübt, damit das Gute ihm nicht entzogen werde, und haben ihm das „Attestatum" gegeben, nur mußte sich genannter hrr Binjamin durch Mantelgriff und Handschlag verpflichten, zumindest vierteljährig 10 Gulden auf das Hauptgeld zu Händen des Vorstehers, der zu jener Zeit sein wird, ohne jede Widerrede zu zahlen. Sollte aber genannter hrr Binjamin, was Gott verhüten möge, den gegebenen Handschlag übertreten, dann kann er ihn mit allen Verfolgungen zur Bezahlung zwingen, sowohl durch Erfassen der Mobilien, als auch durch Schließung seines Geschäftes, wie es gut dünkt in den Augen der Gemeinde. Geschehen mit Willen der 7 Gemeindevorstände und zum beglaubigten Beweise zeichnen zuerst sein Weib und dann hrr Binjamin. Mittwoch, 17. Elul 528 (Datum stimmt nicht, soll heißen Dienstag 17. Elul 1728 30. August 1768). S. 392b h. Copie aus dem Buche der Abgesandten: „Schreibe dies zum Gedenken in das Buch, damit es in den Ohren der Kinder unserer Gemeinde liege. Am unten verzeichneten