Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 576 (sequence 600)
- Language
- German
- Belongs to
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576 Fl esch, Der Pioax von Austerlitz. erhalten, daß er bis auf weitere Verordnung des Herschel LöH Stell als supernumrari betreten soll. Der Beglaubigte1) Mandl Mannheimer ist in seinem bisherigen Dienst in Gnaden eonfirmirt worden, soll aber den Gehorsam besser leisten und bei künftigen Verneuerungen um Neuconfirmation bei Ihre Excellenz der Gräfin bitten. All dies ist in diesem Augenblicke durch unsern Herrn dem Oberamtmanne im, Auftrage der frommen Herrin unserer Gräfin JY11*2) verordiniert worden einzuschreiben. — Geschehen heute Freitag 2. Nissan 513 (=6. April 1753) hier in Austerlitz. Die Auflage der Kopfsteuer, kaiserlichen Steuer, Landesanlag (= Landesumlagen dienten zur Besoldung des Landesrabbiners, Repräsentationskosten für die Landeseinnehmer, Kreisältesten, zur Erhaltung der Talmudschulen etc.) ist schon in den alten Statuten von Mähren vom Jahre 1651 vorgesehen3). Gemeinden, die mit „Anlag beschwert, hingegen aber wenig vermögliche Contribuenten zählen, hatten auch die Freiheit auf Fleisch, Wein und sonst andere Getränke und Eßwaren einen Aufschlag zu machen"4). Aber auch der „sogenannte Bardon (idest eine Auflage von Handlungen") ist schon im Jahre 1651 vorgesehen5). Zu diesen ordentlichen Steuern kamen auch drückende außerordentliche Steuern. Eine solche außerordentliche Steuer wurde im Jahre 1) Er fertigt das Protokoll im J. 1752 "ino anra Sisya onsa 'pn p^tco^s p"p ns pdki mm rrnSt n^rua s. Gemeindebuch S. 123b, 124a u. a. v. a. St. Im Jahre 508 ( 1747/'i8) und 512 ( 1751/52) erscheint er als Pächter des Tauchbades. Die Unterschriften der Pächter des Tauchbades wurden vom jeweiligen Rabbiner legalisiert. Vom Jahre 1748—1759 war Ghajim b. Lipmann b"tä• Hurvitz Rabbiner in Austerlitz. Auf seinem Grabsteine in Ung. Brod (s. Frankl-Grün, Die Rabbiner aus u. in Ung. Brod, Jahresbericht der Privat-Gymnasial- Lehr-Anstalt zu Ung. Brod, 1904/5, S. 24) trägt er den Namen Josef Chajim, den Namen Josef scheint er während einer schweren Krankheit nach seiner Austerlitzer Wirksamkeit erhalten zu haben. Das Datum bei Stein. Jahrbuch etc. S. 91 ist früher anzusetzen. 2) Eulogie für Herrscher. 3) S. G. Wolf, Die alten Statuten der jüd. Gemeinden in Mähren, Wien 1880, §§lff. 4) S. G.Wolf, ibid. S.53, §196. 5) G. Wrolf, ibid. S. 54ff.