Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 524 (sequence 546)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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524 Grrunwald, Mattersdorf. du b"2n tatyjSKp ubwb nmbm bnpn inpbw no mnn rnpon niMorn rwja ton n ]nwn____fctyjTnutp pDitorfr rrpn tan» 'n '« n^n bti "»s^k (folgen die Unterschriften). Inhalt des Vorstehenden, f. 24. VI. 1745. Die 800 fl., die von der Gemeinde der Königin an Kopfgeld zu zahlen sind, werden in der Weise aufgebracht, daß die Mittleren und Unteren nur 2/3 Kopfgeld zahlen, die Reichen wollen den Rest für sie auslegen. In vier Jahren sollen die anderen es bezahlen, wie es auch mit dem Schandur (Gensd'armes) — Geld (oder?)Schnödergeldu?, doch dagegen die Schreibung) geschehen ist. Der Breuerprozeß. Ein eigenes Kapitel in der Geschichte der Gemeinde M. bildet der Breuerprozeß. Fürst Esterhazy hatte schon vor Beginn der letzten Siedlung einem tolerierten Juden, Mose Breier, die Biererzeugung im fürstlichen Bräuhaus verpachtet. Nach Gründung der Gemeinde entspann sich bald ein Prozeß zwischen diesem und seinen Nachfolgern einer- und der Gemeinde andererseits. Breuer wollte das Recht der Gemeinde, ihn zu einer seinen Vermögensverhältnissen entsprechenden Steuerleistung, insbesondere sein Erzeugnis mit einer Verzehrungssteuer zu belegen, nicht anerkennen. Sein Recht fließe nicht aus den Privilegien, die den Juden erteilt worden waren, sondern aus einem fremden Rechtsverhältnis. Auch sei sein Recht älteren Datums. Der Prozeß zieht sich durch mehrere Generationen hin und viele auswärtige Rabbiner werden um ihr Gutachten angegangen. Einer von ihnen konstatiert, daß er keine Gemeinde ermitteln könne, in der Juden dieses Gewerbe ausüben. Doch geben die Akten aus jener Zeit eine andere Auskunft (Grunwald, Sam. Oppenheimer, Register). Nach dem Schwarzen Buch wird 1701 wegen des Bräuhauses mit (p?p) Mosche, Sohn des verstorbenen Eleasar (wohl aus Szenicz), ein Ausgleich dahin vereinbart, daß er 13 Gul-