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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 305

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 305 (sequence 321)
Language
German
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Mieses, Die Dämonisierung fremder Feiertage. 305 trauerzeit am Vormittag eingenommen1), dies wurde jedoch vom offiziellen Judentum nie anerkannt. Der Sabbat erscheint bei einzelnen Rabbinen des Mittelalters, unter Einwirkung der christlichen Vorstellungen von ihm, als Geistertag. R. Juda Hechasid erklärt: da am Sabbat die Seelen nicht in der Hölle weilen, und da Sünderseelen nach dem Tode Dämonen werden, wüten diese an diesem Tage als Krankheitsdämonen; aus diesem Grunde befindet sich in dem Psalmenbuch neben dem Sabbatlied Kap. 91 der antidämonische Gesang Kap. 90, daher wird auch am Sabbat das Gebet um Erlösung und Gesundheit „ Jekum Purkan" nur am Sabbat und nicht an Feiertragen gesagt2). Wegen der Seelen der Toten, die am Vorabend des Sabbats Wasser trinken, darf kein Wasser um diese Zeit, zwischen Mincha und Maariw, getrunken werden, so lehrte R. Samuel ben Adreth in seinen Responsen (§ 119). Auch das Sepher Hamanhig (Hilchot Schabbat) kennt das Motiv für die Speiseabstinenz nach Mincha am Sabbat. Gegen die Rücksicht auf die am Sabbat nach Mincha trinkenden Seelen trat im 16. Jahrh. R. David ben Simra (Resp. II, 754) auf. R. Josef Karo überging das Trinkverbot am Sabbat nach Mincha ohne weiteres, indem er als selbstverständlich das dritte Sabbatmahl am Vorabend festsetzt3). Auch R. Moses Isserlein fixiert das dritte Sabbatmahl nach Mincha, sich hierbei auf Maimoni des und clenTur berufend. Er bestrebt sich, sein Ablehnen der französisch-jüdischen Tradition hiermit zu begründen: das Trinkverbot nach Mincha beziehe sich nur auf das Flußwasser und nicht auf das Wasser in den Häusern, auch nicht auf sonstige Getränke, schließlich betrifft auch das Flußwasserverbot nur solche, die in zwölfmonatlicher Trauerzeit nach einem Toten aus der Familie sich befinden. Wenn am Sabbat zum mindesten in der Minchazeit die Geister das Wasser tabu machen, dann müßte nach Ausgang des Sabbats gerade das Wasser vorzuziehen sein, da die gefährdenden Dämonen wichen. Wir finden auch wirklich einen Beleg dafür 1) K. David ben Simra, Responsen § 754. 2) Juda Hechasid, Sepher Chasidim § 1170. 3) Orach Chajim § 291. Grunwald, Jahrb. f. jüd. Volksk. II. 20

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