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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 59

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 59 (sequence 67)
Language
German
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Grrunwald, Zur Geschichte der Marranen. 59 Der Rom. Kays, auch zu Hungarn vnd Böheimb KönigL Mayst. Vnd dem p. ist noch for diessem in A° 1666 allerunderthänigst vorgetragen, von deroselben auch gdst ratificirt worden, was dero HoffCammer Mittels Raht Herr Johan Gabriel von Selb p. bey obgehabter Kays. Commission in der Reichs Statt Hamburg, Vnter anderem mit der Königin zu Schweden Christinae Residenten aldort Emanuel Teixera, in causa wieder seinen Verstorbenen Vatter Diego Cheri ahngebrachte beschuldigung laesaeMttis Divinae pro Fisco et Camera for ein Vergleich getroffen, vnd desswegen Eine von dem Marques Domingo Centurione in Hispanien herrührende schuld Obligation von zehen cuentos zwei hundert neun vnd viertzig dausent vndt Siebenhundert maravedis de plata neben dreydausent reichsthaler bahr gelt übernomben, darüber sowohl als auch über die Ihme extradirte original Instrumenta zu der Centurionischen schuld Obligation gehörig vnter seinem Nahmen vnd ferrtigung quittirt, auch ein recognition von handen gegeben habe, das auf den fall die schuld nit völlig exigibel wehre, auf die Cedenten kein regress gesucht werden solle. Wan nun aber diesses negotium Ihro Kays. Mayst. vnd dero Hoff Cammer concernirt, wohin Er Herr Hoff Cammer Raht dan auch vorahngeregte Centurionische original Obligation mit der darzu gehörigen schriefftlichen notturfften nebenst seiner gefertigten Cession vbergeben, auch die 3000 Rthlr. in des Kays. Hoffzahlambt abgeführet, Als wird Ihrer Kays. Mayst. vnd dero Hoff Cammer wegen derherr hierdurch versichert, das derenthalben, sonderlich aber wegen der vnter seinem Nahmen vnd ferttigung in diessem mit dem Emanuel Teixeira verglichenen negotio hieraus gegebenen recognition vnd quittungen, ins künfftig ahn Ihne Herrn Von Selb oder seine Erben nichts praetendirt, sondern in crafft dieses Kays. Versicherungs Decreti wieder Jedermann schadlohss gehalten werden solle, ob aller höchstgemelte Kays. Mayst. verpleiben ahnnebenst Demselben mit Kays. Gnaden bewogen. Signatum Wien vnter deroselben pp. den 28. Mai A° 1760

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