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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 58

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 58 (sequence 66)
Language
German
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58 Grün wa 1 d, Zur Gescbichte der Marranen. Holländische Resident einer nach dem andern bei mir eingefunden vnd vermeint, weihl der Judt einen Characterem Ministri publici halte vnd auf ihn gegriffen werden solte, solches denen andern Residenten zum praejudiz vnd übler nachfolg gereichen, auch ihrer keiner zu seiner function gesichert sein, solches aber ihre Principaln nicht gern gestatten, sondern causam communem hieraus machen würden. Ich habe aber einem wie dem andern bloss disses geantwortet, ich erkennete den Juden vor keinen Residenten vnd verwunderte mich, das einiger Christlicher Resident den Juden füer einen Collegam oder Apari halten vnd füer ihn reden wolte, da doch ein ieder billicher dahin laboriren solte, wie die infames von dergleichen officio aussgeschlossen vnd dasselbe hinfüero in mehrerem respect erhalten werden möchte." „Wie dan auch, alss den 9ten April der Königin Christinae Secretarius von Stockholmb nacher Rom durch Hamburg geraist, alsobalden . . . angestifftet worden, im Namben der Königin bei dem Magistrat vnd andern anwesenden Presidenten den Juden auf das euffrigiste zu recommendiren, mit dem Versprechen, das es die Königin von Rom auss durch die vornembste Cardinal oder durch den Pabst Selbsten bei Eurer Kayh Mayst. vnd anderweithig Secundiren werde." 29. Verfügung über den von Teixeira bewilligten Betrag. (Kopie.) 1669 23. Dez. Geschäftl. an die Hoffzahlambts Administration, der Verwittibten Römischen Kaysserin Camerfrawen Eleonorae Gattiin abschlag ihrer 15000 fl. gnaden recompens 4500 fl., von denen bey handen des Herrn von Selb liegenden Teixerischen gelter gegen quittung aussvolgen zu lassen. 30. Desgleichen. (Kopie.) 1670 28. Mai. Schadlosshaltungs Decret vnderm Signat für Ihr Mayst. HofCamerrath Herrn von Selb, wegen des mit demEmanuel Teixera verglichenen Negotij vnndhierauss gegebener schriftlichen notturften.

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