Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 48 (sequence 56)
- Language
- German
- Belongs to
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48 Grunwald, Zur Geschichte der Marraneo. geben worden: Weillen die iüngst abgeleibte Rom. Kai. Mt. glorwürdigisten angedenckens noch ao 1648 vnd 49 eben dergleichen begehren des Juden halber gestellet, Sie aber dazumahlen mit allegierung des Instrumenti Pacis Capitulationis Caesareae vnd ihrer priuilegien solche motiven beigebracht, das weiter keine Instanz geschehen, als müesten sie darfüerhalten, es seye bei abfassung des iüngsten Befelchs dises nicht in consideration komben, darumb Sie Ewr Kai. Mt. über der Sachen bewandtnus einen vollständigen Bericht erstatten wolten: Massen dan das Schreiben des Magistrats eben in diser conformitet seithero eingelauffen. Neben disem berichtet ermelter Hünefeldt, das der Judt sowohl in den Rath zu Hamburg als auch anderwertts Vermittels seines geldts viel Patronos habe, die sich sainer starck annemben Vnd alle Mittel suechen, ihme durchzuhelffen, die thetten gleichwohl nicht zuviel trauen, vnd hoffen sich in der still des Juden Persohn durch angelobung vnd zweifeis ohne auch der Güetter Versichert, damit ihnen nicht dermahl eins eine gefahr auf den Hals wachse. Danenhero nicht zu zweifflen, wan der Sach mit einen gezimbenden euffer nachgesezet würde, das selbige noch wohl zu einen gueten endt zu bringen vnd ein emolumentum daraus zu erheben sein werde. Obwillen nun alles dasienige, was der Magistrat in seinem Schreiben anziehet, noch vor aussferttigung des Kays, befelchs in reiffe deliberation komben, Vnd die vnerhöblichkeit gar klar gefunden worden; Dahero die antwortt blos zum aufzug vnd gewinnung der Zeit angesehen, bis etwan der Judt, der schon in einen Sechzig jährigen alter, mit todt abgehen, vnd dardurch causa Fisci durior gemachet werden möchte. Benebenst nicht zu beförchten, das bei ietziger coniunctura vnd schweren Zeiten, da alle gelt mitl auf das genaueste zusamben zusuchen sein, in dem Rom. Reich sich leichtlich iemant opponiren vnd. dises ex justitia herfliessendes iustum lucrum zu verhindern suechen werde: Bevorab, da dises crimen der belaidtigten Göttlichen Majestet bei Catholisch vnd vnCatholischen vnd zwar gar billich sehr verhast ist, welches dan Ewr. Kai. Mt. die Hof Cammer pro notitia vortragen Vnd darneben gehors. bitten wollen, Sie geruhen