Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 47 (sequence 55)
- Language
- German
- Belongs to
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Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 47 Burgermeister Vnd Raht der Statt Hamburg in seinem antwortschreiben deducirt, das Ihme apprehensio et cognitio in omni causa fiscali eompetire, dahero auch das jus fisci wieder des Juden Diego Cheri Persohn Vnd Güetter Ihn exerciren zu lassen allervnderthänigst gebetten hat. Wan nun Ihre Kays. Mayst. auf Ihro beschehenen allervnderthänigisten Vortrag der sache hierauf gnädigist resol virt haben, das der fiscalische process wegen erstgedachten Judens Vnd der Statt Hamburg bey dero Reichshoffraht befürdersamb for die handt genomben Vnd der justiz gemees weiter procedirt werden solle, Alss hat man solcher Kays, gdsten reSolution Ihn löbl. Reichshoffraht dienstfertig erinneren sollen, wie nach derselbe zu erörtterung diesser sach die erforderliche weitere notturfft gehöriger Orthen darumben Vmb so Viel ehender beschleunigen lassen wolle, damit nicht etwa der Jud, welcher schon in einem sechzig Jährigen Alter, mit todt abgehen Vnd dardurch causa Fisci durior gemacht oder gar eludirt werden mögte. Vnd es Verpleibt im übrigen. Regenspurg, den 22. Janrij* Ao. 1664. 22. Die Hofkanzlei an den Reichshofrat. (Original.) Expedirt ahn Reichshoffraht Ratisbonae 22. Janrij* 1664. Kaisser/Allergneedigster Herr/Nachdem E. Kai. Mt. den Magistrat der Statt Hamburg im Verwichenen Monath September allergdist anbefohlen, des Diego Cheri Juden Persohn vnd Güetter wegen des begangenen criminis laesae Maiestatis diuinae in Sicherheit zu bringen, damit auf erfolgender Sentenz die Execution nicht eludirt werde, auch zu besserer beschleunigung diser Sach den Reiehspfenningmeisterambts Controlorn Niclas Christoph v. Hünefeldt, der ohne das wegen der Verwilligten Türckenhilff die Sach mit ihnen zu agiustiren gehabt, dahin geschickt, hat derselbe, nach dem schon entzwischen neben einer anmahnung an den Magistrat, ein asocationsbefelch, das Er sich wiederumb nacherFranckfurth begeben soll, von hinen abgeschicket gewesen, eine weithläuffige relation abgelegt, die entlich dahin ausslaufft, das ihme von besagten Magistrat dise schriftliche erklärung ge-