Mannheim
Compact Memory

Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1924-01-01 · Jahrbuch (1924-1925) · p. Seite 36

Scan of the page
Image: UB Frankfurt, Visual Library (IIIF)
Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
1924-1925
Issue
Jahrbuch (1924-1925)
Date
1924-01-01
Page
Seite 36 (sequence 44)
Language
German
Belongs to
journal issue
OCR quality
72% known words query
IRI
…/2638044-2638085-2638086--2521-2639895
Visual Library
page viewer of the UB Frankfurt

No entity mentions on this page.

OCR text

36 Grrunwald, Zur Geschichte der Marranen. indaginis, undt mögte man vorhero dass protocollum und diessfalls dabey verhandelte acta, alss der Fiscal von Emmerich in Jahren 1648 und 649 dieser sache wegen bey 4 Monathen auch alhier gewest, und eben diese beyde stückhe, nemblich captivationem Iudaej et ipsius bonorum annotationem, vom Rhat begehret, aufsuchen, durchgehen, und sich zue genüege darauss ersehen wie weit ess dazuemahlen damit gekommen seye, zuemahlen E. E. Rhat selbiger Zeit solche stattliche, schwere und wichtige rationes und motiven wieder dess Fi sc als Begehren angeführet und übergeben, dass man nicht anderss vermuthen können, weilen E. E. Rhat auch bisshero von solcher sache nichtss mehr gehöret, dan ess würdte darbey sein Verbleibens haben. Der Rhat versamblete sich nechtskommenden Montag wiederumb, undt solte diese sache die erste seyn, welche E. E. Rhat vorzunehmen gedächte, biss dahien wolte ich mich gedulden. Denen gab ich nach hienwiederumb abgelegten solenniteten zur antwort: Dieses wehre eine Bekante sache, darüber der hiesige Magistrat sich keiner Cognition oder erkäntnuss viel, weniger einiger dijudication anzuemasen, also groser weitläufftiger information nicht nöthig, zuemahlen dieser Ihre Kays. Mayst. allergerechtigster Befehlch nicht die Hauptsache concernirte, sondern wehre allein eine Verwahrung, damit man von Ihrem Kays. Reichss Hoff Rhat, wohien diese sache erwachsen, auch daselbsten solte erörtert und in gar Kurtzem ausgemachet werden, pro Fisco abgeurtheilet, dess Judens und seines Vermögens habhafft und künfftig die Justiz und execution nicht eludirt werden können. Dem Magistrat käme diessfalss mehr nicht zue, als dem aussgelässenen gerechtigsten provisional Rescript wegen der darinnen angeführten höchstturchtringenden Ursachen allergehorsambst zuegeleben und zwar alsobalten undt ohne einigen verzueg, umb so mehr, weilen Stattkundig, dass der Jude zum längsten auf dem Sontag von hier hienweg und würdte seiner Sachen Zweiffelss ohne die besten noch heutte ein Theil vorahn schicken, so gleichwohl nunmehr, nachdeme dass Kayssl. Rescript ich gebürend insinuirt und dem Rhat zur notiz kommen, auf dess Rhats Verantwortung und gefahr dahien gienge, E. Kaysl. Mayst. Fiscus würdte sich ahn

Text as recognised by OCR (ABBYY FineReader), without corrections. Entity mentions: TagMe (2021); their positions were matched to this text again.