Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 35 (sequence 43)
- Language
- German
- Belongs to
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Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. 35 zweiffeiten, undt wolten selbigen bereits von hinner nacher Holandt abgereiset haben, Dem hiesigen praesidirenden Burgermeister Lüttigens Selbsten eingehändiget und die notturfft nach E. Kays. Mayst. mir zuegefertigter Hochgeehrter Kays, instruction, alienschuldigster masen, dahien anfangs beobachtet, dass ehe E. Kays. Mayst. allergdster und gerechtigster will und Befehl allerdings vollzogen, alles ingeheim bleiben undt einigen Menschen, wer der wehre, ausserhalb dem Rhat undt Oberalten Burgern, ohne welcher Zueziehung, auch nur in etwass wichtigen Sachen der Rhat nichts zue schliessen Pflegt, oder wo man Besorget, der Rhat mögte nicht gerne daran kommen undt dennoch die Oberalten Burger zum Wahlwort hernach fürschützen, weder der Burgermeister noch die ietzt bemelte Personen nichts davon offenbahren, Er der Burgermeister auch vor eröffnung dess Kays. Rescripts den Rhat undt die Oberalten daruf bey ihren ayden undt Pflichten scharff erinnern solle. Zum andern habe in nahmen E. Kays. Mayst. Begehrt, dass, weil summum periculum in mora wehre, denn ich hette mich wohl inf ormirt undt in gewisse erfahrung gebracht, dass der Jude in 3 oder längstens 4 Tagen von hier sich begeben, auch etliche seiner besten Sachen voranschicken undt all dass einige so viel möglich, ohnverlengt transferiren würdte, wolte der Magistrat E. Kays. Mayst. gerechtigster Verordtnung alsobaldten undt ohnverzüglich allergehorsambst nachgeleben. Sonsten und zum wiedrigen würdte der Rhat und Statt dafür hafften. Alss nun dieses E. Kays. Mayst. gerechtigstes provisional Rescript vom Rhat in Beyseyn der obgenanten Oberalten Burger vorgenommen worden, haben sie dess Freytags nachmittag der Statt syndicumDoctoremBroeclerum Paulj undt Marcum Beckh Senatoren zue mir deputirt, undt haben selbige praetermissis praetermittendis angebracht, dass E. Rhat dass Kayserl. Befehlschreiben zwar mit allerunderth eiligster devotion empfangen, in beyseyn der oberalten erbrochen, verlesen undt miteinander darüber zwar auch gerhatspfleget, aber dess Judenss Cheri Person undt dessen Vermögens sich sobalden undt ohne einigen Verzueg versichert zue machen, darzue könte mann sich nicht verstehen, ess wehre eine sache altioris a*