Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1924-1925
- Issue
- Jahrbuch (1924-1925)
- Date
- 1924-01-01
- Page
- Seite 14 (sequence 20)
- Language
- German
- Belongs to
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14 Grunwald, Zur Geschichte der Marranen. Beleidigung der göttlichen Majestät zu verhaften und sein Vermögen mit Beschlag zu belegen. Auf den Übertritt eines Christen zum Judentume stand ja damals Todesstrafe und Einziehung des Vermögens. Der Senat erklärt dem Kaiser, der am 1. Januar 1649 sogar mit seiner Ungnade droht, eine Handelsstadt wie Hamburg könne sich nicht auf Inquisitionsprozesse einlassen. Elf Jahre später ergeht an das Reichskammergericht die kaiserliche Weisung, das Verfahren gegen Teixeira zu beschleunigen. Ein Paß ins Reich, der auf Betreiben seiner Gönnerin Christine von Schweden und durch Vermittelung Montecuccolis Teixeira bereits bewilligt worden war, wird jetzt verweigert, eine Befürwortung Christinens vom 6. September 1660 nicht berücksichtigt. Am 9. August 1663 erteilt der Kaiser dem Reichspfennigamtskontrolleur von Hunefeld in Frankfurt den Befehl, nach Hamburg zu reisen und Teixeira zu ersuchen, durch „eine ergiebige Summe Geldes" den Prozeß niederzuschlagen. Unter 150 000 Talern, die Teixeira unter dem Titel einer freiwilligen Beisteuer „zur Bestreitung gegenwärtiger großer Kriegsausgaben" zahlen könne, solle Hunenfeld sich auf nichts einlassen. Dieser überreicht in Hamburg dem präsidierenden Bürgermeister Lüttigens das Mandat des Kaisers. Der Senat beschließt jedoch am 9. Oktober, Hunenfeld daran zu erinnern, daß der Anschlag auf Teixeira bereits 1648/49 mit triftigen Gründen abgewiesen worden sei. Von einer Verhaftung Teixeiras, wie sie Hunenfeld wegen Fluchtverdachtes fordert, wird abgesehen, da für alle Fälle ein beträchtlicher Teil seines Vermögens in Hamburg zurückbliebe. Ganz unverblümt wird der Vorstoß gegen Teixeira als das, was er in Wirklichkeit war, als eine Geldfrage bezeichnet. Auch dem dringenden, mit ironischen Anspielungen gewürzten Ersuchen Hunenfelds um rasche Einberufung einer neuen Senatssitzung wird nicht stattgegeben. Am 23. Oktober wird der frühere Beschluß bestätigt. Hamburg dulde keinen Eingriff in seine Gerechtsame, das Beispiel Lübecks warne vor Intoleranz, überdies sei Teixeira Christinens Resident, und ein solches Verfahren würde als Präzedenzfall einer internationalen Abwehr begegnen.