Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 286 (sequence 290)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
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M a r m o r s t e i n, Beitr. z. Religionsgesch. u. Volkskunde. 281 5. sollen die Riten zur Abwehr von Dämonen in den Pirke des Rabbenu ha-Kadosch untersucht und 6. die religionsgeschichtliche und volkskundliche Bedeutung der Legende von der Geburt Mar Samuels besprochen werden. Wie die nichtjüdischen Quellen Licht über das agadische Material verbreiten, so dient das letztere nicht selten zur Erklärung der allgemeinen Probleme der Volkskunde und Religionsgeschichte. Man kann getrost behaupten, daß weder die lexikographische noch die archäologische Forschung allein die schwierige Arbeit der Midrascherklärung zu leisten imstande ist. Diese Forschungen müssen mit folkloristischen Studien Hand in Hand gehen, um zum Ziele zu führen. Die folgenden Studien sollen einige Proben und Beispiele dafür liefern. § l. Kieselsteine in der talmudischen Magie. Eine der verbotenen heidnischen Sitten, die einer besonderen Erklärung bedarf, ist der Brauch, Kieselsteine ins Wasser zu werfen1). Aber nicht nur das Werfen der- 1) Bei der Vereidigung der athenischen Bundesgenossenschaft nach den Perserkriegen warf man Metallklumpen ins Meer, was, nach Plutarch, die Verwünschung bedeutet: „Wer dem Bunde abtrünnig wird, möge zugrunde gehen wie jener Klumpen", s. Kircher, Die sakrale Bedeutung des Weines, p. 23. Nach B. Sanh. 64a wird das Werfen des Steines als Verehrung der Götzen betrachtet. Die Sitte, Personen oder Gegenstände zu bewerfen, ist auch sonst im Hochzeits- oder im Trauerritual nachweisbar. R. Jochanan ben Beroka erwähnt M. Ketubboth, 15 B das Streuen und Werfen von gerösteten Körnern bei der Hochzeit. B. Berachoth, 50 B, vgl. MGW J. 49,13, erlaubt eine Barajta Nüsse und geröstete Körner vor das Brautpaar zu werfen. Das Bewerfen des Brautpaares mit Früchten ist auch sonst gut belegt, s. Samter, ZdVfV. 18 (1908), 123. Die Braut wird, in Deutschland, unter dem Baldachin mit Weizen beworfen, s. Globus, 60,128. Der Brauch war auch im Mittelalter bei den Juden üblich, s. OTnan, 25 B., Ms. Harley, 5525, 9 B., Lipschitz, Derart Lemberg 1896, 62 B. Für das Bewerfen der Bahre vgl. Tosefta Ohaloth, 606, 25, j. Moed Katan 82c, j. AZ. 42c, Semachoth c. 8, b. Sanh. 48a. Isaac Ghajjath, Abeluth, s. 40 und Nachmanides, Torath ha-Adam, p. 31, ZVfV. 20 (1910), 396 wird erwähnt, daß man beim Hinaustragen der Leiche aus dem Hause eine Schale, die das Totenwasser 18 **