Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 1923
- Issue
- Jahrbuch (1923)
- Date
- 1923-01-01
- Page
- Seite 226 (sequence 230)
- Language
- German
- Belongs to
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Grunwald, Aus Hausapotheke und Hexenküche. 221 einer den anderen mit einer dieser Funktionen beehrt, darf der Betreffende nicht, wie üblich, danken: „jejascher koehaka!" — Das Händewaschen beim Fortgehen vom Friedhof hat, nach dem Gaon Nachschon, höchstens für die Leichenträger einen Sinn. In Jerusalem trocknet man nicht die Hände ab, man stellt das Waschgefäß auf die Erde, man nimmt es nicht aus der Hand eines anderen. Früher setzte man sich siebenmal hin, wegen der Schedim (Dämonen) und der sieben Habalim(Nichtigkeiten, vgl. Koheleth), auf denen die Welt ruht. — 167. Bei der Rückkehr streut man, da nun Trauernder (abel), ein wenig Staub auf die Schuhe. — 167 b. Den Hut über die Augen zu ziehen, ist nicht überall üblich, da man den Spott der Nichtjuden vermeiden will. — 172b. Wer zuviel weint, weint bereits um einen anderen (Moed qatan 16b). — 173. Man besucht das Grab nach 3, 7 und 30 Tagen, dann nicht, bis 12 Monate verflossen sind. — 182. Der pseudepigr. Trostbrief, den Alexander d. Gr. vor seinem Tode an seine Mutter geschrieben haben soll, in dem er am Ende Ijob zitiert. — 201b. Den Grabstein stellt man meist nach 12 Monaten, manche nach 30 Tagen, manche halten sich an keinen Termin. Nach dem Zera' Jicchaq tue man es am 7. Tage nach der Beerdigung. In Lissa geschieht es nach 30 Tagen und früher. — 165 b. Der Ursprung des Messens (vgl. Mitteil. V, S. 60): Semachot: ma'sse b'ischa sch'chala b'nah. An Tagen, an denen kein Tachnun gesagt wird, darf es nicht geschehen, vgl. Jore dea 376, 4. — 2. Teil p. 9. Schwarze Kleidung der Abelim: Jore dea 245 sagt der Tur: man trage schwarz, die anderen Dezisoren (vgl. Schach 245,8): man richte sich nach dem Ortsbrauch. Vgl. Middoth 5 f in.: Über schwarze und weiße Kleidung der Priester. — 99b. Asche von Verbrannten: Jore dea 364. Es handelt sich um die Asche von verbrannten Märtyrern, die meist beigesetzt werden wegen des Knöchelchens Luz, das so groß wie ein Gerstenkorn. Wenn nur ein Kohen da ist, sie beizusetzen, darf er es tun. — 103b. Nach einem Abtrünnigen (mummar) sitzt man Schib'a: Jore dea 240,5i, nach R. Gerschom 14Tage, aber nur nach Sohn und Tochter.