Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 21 (1919)
- Issue
- 3-4 (1919)
- Date
- 1919-01-01
- Page
- Seite 62 (sequence 32)
- Language
- German
- Belongs to
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— 62 — 2. Am Sabbatj, außer wenn zwei Sefarimi „gefeint" werden!, t findet diese Versammlung nach dem Morgen'gottesdierist in der großen * Versajmmlung statt. 3. In der Sch'abuot= und Hoschana rabbaj*Nadht darf nicht geraucht werden. \ ° .*'!<■ 0 7. Der Jörn ha-k'nisa (Montag oder Donnerstag) vor Chanukka gilt 'als Fasttag. . i 9. Am 1. Selie'hot-Tage wird auf einer Yacht zum Friedhof (Mauer-., berg) gefahren. i 10. Für jeden in der Agonie Liegenden bestellt der ,Regier-öa,bbe" zwei Mitglieder der Chebra, die abwechselnd zwei Stunden des' Tages,, drei in der Nacht bei ihm' bleibeni. Erholt sich der Krajnkey so wjerden zwei weitere Mitglieder zu diesefm' Dienst bes'timlmti. Der Kranke darf keinen Augenblick' ohne „Kabran" oder ,;Schammascbu bleiben... Jeder hat auf dem Posten zü sein., wtekih sei'n Bejujrt (Rjei:h|e)*) is't. 11. Bei plötzlichem1 Eintrittdes Ableben^ läßt man dem Toten 24 Stunden im Bette liegen^ vor allem darum, weil die Aerzte es. befürworten. '; 12. Jedes Mitglied ist verpflichte^ am Sarg'; mitzuarbeiten. In dem betreffenden -Räume darf nikM 'geraucht fwerdeni. Keine Bleferdigung hat nach 9 Uhr vormittags' stattzufinden^ außer wenn so viele zu bestatten sind! daß die Zeit nMii ausreicht Dje Leachenträgein erscheinen im schwarzen Mantel. \ *'"13. Von der f,Tahara" wird bei ansteckenden Krankheiten dispensiert. Alles muß „präzis" besorgt werden. 14. Jeder hat einen „Pfenning" mitzubringen/ der auf der einen Seite seinen Namen, auf der arideren; die Zeichen fi"j (= gemillut chasadim) oder T\"b (Levajat ha-met) trägt. Diese Pfennige werden am Leichensehiff oder -wagen vorn' Gabbai (Vorsteher), abgenommen. Jede Beerdigung wird in den Gotteshäusern bekanntgegeben. * * * v Pius einem hanördhriftlichen Rrzneibuch im Besitze der Frau Rabbiner Dr. Mühsam, Graz, jetzt Berlin. Nach einer hebräischen Eintragung hat Benjamin Zeeb'hi,. Sohn des /Benjamin Elijahu Elsassl, dieses Buch von seinent Vater geerbt. In hebräischen Reimen verzeichnet ferner Ascher, Sohn des Elieser Levi aus Reichelsheim (Hes'sen)i, hunter der Herrschaft des Bischofs Leopoldifs, Sohnes des Kaisers Ferdinandus" (Leopold Wilhelm, seit 1619 Bischof von Passau)', daß er am' 2. Cheschwan 5387 (1626) für 2 Gulden vom Sofer Lewa Walich (?) ein handschriftliches Kalendariuim. (Ibronot), einen , Tur", einen ^Schaare-Dura" mit Anmerkungen und die ^Pis'ke Rekanati" gekauft habe. Dreimal (Ch.asak'a nach R. Jes'chebab und nicht nach den Rabbananl") Avird;iMden Brüdern R.'afael' unjd* Aharon' von dem Besitzer ein Leben bis zu 100 Jahrengewünscht',. *) Freundliche Auskunft des Heirn Dr. A. Landau, Wien.