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Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde · 1919-01-01 · 1-2 (1919) · p. Seite 30

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Journal
Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
Volume
21 (1919)
Issue
1-2 (1919)
Date
1919-01-01
Page
Seite 30 (sequence 32)
Language
German
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- 30 - dann am 6* März in einem Schreiben an den „Repräsentations-interims Präsidenten in Böheimb" urgiert :*) „2do der über die von dem Ober- Rabiner zu Hamburg Jonas Nathan Eybeschütz gebettene gestattung des freyen Aufenthalts in denen k. k. Erbländern abgeforderte Bericht anhero befördert werden solle." Dieser Bericht scheint für R. Jonathan günstig gelautet zu haben. Denn in der abweisenden Entscheidung wird auf ihn ausdrücklich Bezug, aber keine Rücksicht genommen. Am 3. April 1762 erging an „die Repräsentation und Cammer in Böheimb" die Erledigung: „6 to habe es bey beschehener Abschaffung des im Anno 1744 isic) des Juris Incolatus zu Prag entsetzten - und zu Altona sich dermahlen aufhaltenden Juden Jonas Nathan Eybeschütz, ohngeachtet des zu dessen Behufe erstatteten B e r i c h t e s ein für allemahl sein Bewenden.0 Die Eibeschütz ungünstigen Ansichten bei Hofe dürften auf Bestrebungen seiner jüdischen Gegner zurückzuführen sein. Zu demselben Akt gehörte nämlich auch folgendes Gesuch des Prager Oberrabbiners Ezechiel Landau: „Icheskel Landau'Jüdischer Ober-Rabiner zu Prag bittet, den Jud Nathan Eybeschütz mit seinem Gesuche sich in Prag wiederum niederlassen zu dörffen, abzuweisen/4 Dazu wird bemerkt, „Res reponatur * Hierdurch wird Grätzens Vermutung Monatschrift Jahrg 26 S. 18 bestätigt. Grätz fand nämlich im Prager Kultusgemeinde-Archiv ein Schriftstück ohne Datum, das eine Kopie des seinerzeit von Ezechiel Landau gegen die Zulassung Eybeschütz eingereichten Majestätsgesuches sein dürfte. Grätz selbst bemerkt dazu: „Ob die Eingabe faktisch an die Kaiserin eingereicht worden ist, darüber konnte ich keine Gewissheit erlangen ... Er scheint es aber mehrere Jahre nach 1757 geschrieben zu haben." Das Gesuch wurde, wie wir sehen, tatsächlich fünf Jahre nach 1757 eingereicht. Ein -Sohn Eibeschütz' hat noch einmal einen Versuch unternommen eine günstige Wendung in dieser Angelegenheit herbeizuführen (Nr. 62 ex Juni 1762 der B. Oe. H. C): „Jud Marcus Eybeschütz bittet seinem von Prag abgeschafften Vattern nicht allein die Rückkehr wiederumen zu verstatten, sondern auch das benohmene Jus Incolatus noviter zu verleihen." Dazu das Conclusum vom 18. Juni 1762: „Dem suplicirenden M. J. Eyb. wird hierauf zur höchsten Resolution ertheilet, dass desselben Gesuch nicht statthabe, sondern Ihre Maijstät bey dero vorigen Verordnung unabänderlich beharre, mithin derselbe ein für allemahl abgewiesen werde." Infolge des hier dargeboten Aktenmateriaies fallen sämtliche Einbände gegen die Darstellung Grätzens in sich zusammen, so bei Jac. Cohn in den „Blättern aus der Michael-David'schen Stiftung in Hannover, 1870;" Dukes, Iwah lamoschab p. 41 und J. Schwarz in der „Freien Jüdischen Lehrerstimme", 1918 p. 34.

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