Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Journal
- Mitteilungen zur jüdischen Volkskunde
- Volume
- 18 (1917)
- Issue
- 1-2 (1917)
- Date
- 1917-01-01
- Page
- Seite 23 (sequence 25)
- Language
- German
- Belongs to
- journal issue
- OCR quality
- 94% known words query
- IRI
…/2638044-2638073-2638074--1810-2639182- Visual Library
- page viewer of the UB Frankfurt
Mentioned entities
OCR text
- 23 — Auf Ansuchen des Herrn Lieutenant Mayer und auf Verlangen Sr. Magnificenz des Herrn Bürgermeister Bartels ist gegenwärtiges Duplicat dem Herrn Lieutenant Mayer da demselben das Original abhändfen gekommen, ausgefertigt. Oberst von Stephani, Commandant, Ritter des kais. Russ. Wiadimir-Ordens mit der Schleife, des kgl. Preuß. Verdienst- und des kgl. Schwed. Schwerdt-Ordens. An dieser Stelle sei noch auf zwei andere einschlägige Urkunden hingewiesen. Im „Israelit" veröffentlichte kürzlich L. L,amm einen „Feldpostbrief vor 100 Jahren", einen Brief (in jüdisch-deutschen Schriftzügen) von Liepmann Wolf Elias, „Ghasseur bei der Garde-Chasseur von Westfalen", aus Halberstadt gebürtig. Dieser „Militärbrief", zu Grodno am 5. Juli 1812 geschrieben, ist für „Wolff Michael-Elias, Unter den Weiden, Halberstadt, Saale-Departement, im Königreich Halberstadt" bestimmt und berichtet von den furchtbaren Entbehrungen und Strapazen auf dem Miarsdhe. Auffalllenderweise werden hier die polnischen, insbesondere die rusisisch-polnischen Juden ihrer feindseligen Haltung ^wegen getadelt. Am 10. März war die Truppe von Kassel aufgebrochen. V;on seinem Kapitän erfährt Elias eine Neuigkeit aus der jüdischen Gesellschaft in Magdeburg. Das zweite Dokument ist ein unter A. M. im Hamburger „Isr. Familienblatt" abgedruckter Bescheid Hardenbergs vom 24. März 1815 an den Berliner Bankier Jakob Levy auf eine Eingabe vom 9. desselben Monats. Levys Sohn hatte im Alter von 15 bis 16 Jahren den Feldzug 1813/14 im Leibhusarenregiment mitgemacht und bewarb sidh um eine Anstellung beim Kriegskommissariat. Hardenberg verweist „auf die allgemeine königliche Zusicherung, nach welcher sämtliche Freiwillige ohne Rücksicht auf ihr Glaubensbekenntnis, einen Anspruch auf die Anstellung im Dienste des Staates haben, insofern sie sonst qualifiziert sind,"' und ermutigt den Bewerber. Dr. G r u n w a I d.